Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Teamleitung Ausbildungsberatung, Registratur und Nachwuchsgewinnung, Ausbildungsberatung OSL
t: +49(0)355 365 3203
katrin.hurras@cottbus.ihk.de
Damit Sie in Ihrem Unternehmen ausbilden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Jede Ausbildungsstätte muss einen Ausbilder benennen, der für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte verantwortlich ist. Der Ausbilder muss hierfür persönlich und fachlich geeignet sein. Die persönliche Eignung ist nur dann nicht gegeben, wenn jemand Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf (z. B. wegen besonderer Straftaten) oder wiederholt bzw. schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
Fachlich geeignet ist in der Regel, wer
Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, soll die Zahl der Fachkräfte in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden stehen. Als angemessen gelten in der Regel
Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen erfüllt sind, stellen die Ausbildungsberater unserer IHK in einem persönlichen Gespräch in Ihrem Unternehmen fest. Dabei werden auch die Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsvertrag besprochen. Natürlich ist in diesem Gespräch auch Zeit und Gelegenheit, auf Ihre speziellen Fragen einzugehen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird - nach diesem Gespräch - Ihr Betrieb als Ausbildungsstätte und der von Ihnen benannte Ausbilder (Sie oder ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens) in das Verzeichnis unserer IHK eingetragen. Damit ist Ihr Unternehmen eine Ausbildungsstätte.
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