Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber einer Trinkwasseranlage die systemische Untersuchung des Warmwassersystems auf Legionellen an mehreren repräsentativen Probenahmestellen durchführen zu lassen, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit zur Verfügung stellen. Durch die letzte Novellierung der TrinkwV haftet nicht nur der Planer und Installateur, sondern auch der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlage für eingesetzte Materialien.
Trinkwasserinstallationen unterliegen speziellen hygienischen Anforderungen bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Durch die letzte Novellierung der TrinkwV (2014) haftet nicht nur der Planer und Installateur, sondern auch der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlage für eingesetzte Materialien.
Wer ist betroffen?
Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation,
- in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (z.B. in Kindergärten oder bei Vermietung von Wohnungen) und
- die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
- die Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants).
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