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Trinkwasserinstallationen unterliegen speziellen hygienischen Anforderungen bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Betreiber einer Trinkwasseranlage die systemische Untersuchung des Warmwassersystems auf Legionellen an mehreren repräsentativen Probenahmestellen durchführen zu lassen, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit zur Verfügung stellen. Durch die Novellierung der TrinkwV von 2014 haftet nicht nur der Planer und Installateur, sondern auch der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlage für eingesetzte Materialien.
Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation,
Am 24. Juni 2023 trat die neue TrinkwV als Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 in Kraft. Ziel der Verordnung ist neben der Steigerung des Qualitätsniveaus auch die Berücksichtigung von Umwelteinflüssen.
Ein integraler Bestandteil der neuen TrinkwV ist die Einführung eines Risikomanagements für Wasserversorgungsanlagen. Dabei gilt das Risikomanagement nicht nur für das Trinkwasser als Endprodukt, sondern soll prozessorientiert die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung bis zur Übergabe in die Trinkwasserinstallation einbeziehen. Dies beinhaltet z.B. die Betrachtung des Einzugsgebiets für die Trinkwassergewinnung mit Blick auf den Klimawandel. Hinzu kommen Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern. So müssen die Betreiber über Qualität, Preisgestaltung und den durchschnittlichen jährlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte informieren. Neue Qualitätsparameter sind dabei unter anderem per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) und bestimmte hormonell aktive Substanzen wie Bisphenol-A. Schlussendlich kommt es zu einem verpflichtenden Austausch oder der Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 12. Januar 2026.
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