
Recht
t: +49(0)355 365 1602
f: +49(0)355 36526 1602
carsten.baubkus@cottbus.ihk.de
Wenn komplizierte technische Fragen, Unfallhergänge, Bauschäden oder Brandursachen aufgeklärt, wenn Wertgutachten erstellt werden sollen, oder die Echtheit der Unterschrift unter dem Testament geklärt werden muss, kommen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zum Einsatz.
Sie benötigen ein Gutachten über die (un-) sachgemäße Ausführung von Bauarbeiten? Über den Restwert eines Unfallwagens? Sie möchten wissen, was ein bestimmtes Grundstück wert ist oder welches Niveau die ortsüblichen Mieten haben? Sie sind auf unerwartete Altlasten gestoßen und brauchen eine Expertise für die Entsorgung? Im unternehmerischen Alltag stellen sich viele Fragen, deren fachlich richtige Beantwortung Sie vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten oder hohen Kosten schützen kann.
Fündig werden Sie bei den Industrie- und Handelskammern: Sie bestellen, vereidigen und benennen auf vielen Gebieten der Wirtschaft unabhängige Sachverständige und unterstützen Sie dabei, einen geeigneten Experten zu finden.
Im IHK-Sachverständigenverzeichnis können Sie deutschlandweit nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen recherchieren. Gelistet sind dort alle Sachverständigen die durch die Industrie- und Handelskammern, sowie durch viele Architekten- und Ingenieurkammern, bestellt worden sind.
Es kommt darauf an, was begutachtet werden soll. Zunächst gilt es, genau zu umreißen, was zu begutachten ist. Nur so kann der richtige Sachverständige zugeordnet werden.
Hierbei hilft die IHK Cottbus gern weiter, da sie auf eine lange Erfahrung zu den unterschiedlichsten Beweisfragen zurückgreifen kann. Außerdem besteht zwischen den IHKs eine enge Zusammenarbeit, so dass für (fast) alle Fragestellungen ein entsprechender Sachverständiger gefunden werden kann.
Wichtig ist natürlich auch in vielen Fällen die geografische Nähe des Sachverständigen zu der zu begutachtenden Sache. Das spart lange Anfahrtszeiten und -kosten und beschleunigt die Erstellung des Gutachtens. Es kann allerdings auch bei außergewöhnlichen Fragen zu längeren Anfahrtswegen kommen, da im Kammerbezirk nicht immer alle Sachgebiete durch die vorhandenen Sachverständigen abgedeckt werden können.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist berechtigt, ein Rundsiegel mit seinem Namen, Sachgebiet und der Bestellkörperschaft zu führen. Außerdem hat er einen Sachverständigenausweis, den er auf Verlangen vorzeigen kann. Die Bestellungsurkunde und der Sachverständigenausweis tragen das Sachverständigenlogo und das Siegel der IHK. Andere, nicht öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nicht berechtigt diese Zeichen und Titel zu verwenden oder den Anschein einer solchen Berechtigung zu erwecken. Das Sachverständigenzeichen und der Titel "öffentlich bestellt und vereidigt" sind strafrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt und Verstöße werden konsequent verfolgt.
Es kommt darauf an, was begutachtet werden soll und wird mit dem Sachverständigen ausgehandelt. Wird der Sachverständige vom Gericht bestimmt, richtet sich die Vergütung nach dem JVEG.
Eine Beschwerde kann grundsätzlich schriftlich bei der zuständigen IHK eingereicht werden. Diese fordert den Sachverständigen zur Stellungnahme auf und leitet dann geeignete Maßnahmen ein. Es sollte aber auch selbstverständlich sein, dass die IHK nicht in ein laufendes oder abgeschlossenes Gerichtsverfahren eingreifen kann und dass ein unabhängig erstelltes Gutachten nicht für alle Parteien ein positives Ergebnis bringen wird.
Für die korrekte Funktion des Formulars müssen Sie den reCaptcha Cookie in Ihren Cookie-Einstellungen akzeptieren.
Ihr Browser lädt die Seite für Sie neu, wenn Sie ihn akzeptieren. Danach ist eine Anmeldung über das Formular möglich.