
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Ausbildungsberatung
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Die wichtigsten Regelungen für Betriebe und Auszubildende finden Sie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12.04.1976. Im Übrigen gelten auch für Auszubildende die allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften.
Über die jeweiligen Links gelangen Sie zu der Langfassung der Gesetzestexte:
Individuelle Rechtsgrundlage jeder Ausbildung ist der Berufsausbildungsvertrag. Ausbildende haben gemäß BBiG mit Auszubildenden einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag abzuschließen - und zwar schon vor dem Beginn der Berufsausbildung. Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten während der Ausbildung. Er ist vom Ausbildenden und Auszubildenden (wenn dieser minderjährig ist, zusätzlich von dessen gesetzlichem Vertreter) zu unterschreiben. Wird der Vertrag nachträglich geändert, ist auch die Änderung schriftlich festzuhalten.
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