Die Vollversammlung erklärt

Was ist die Vollversammlung?

Die Vollversammlung heißt auch „Parlament der Wirtschaft“. Sie ist das höchste Organ der IHK.  Die bis zu 50 Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter der Gesamtheit der IHK-Zugehörigen Südbrandenburgs. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, legt die wirtschaftspolitischen Positionen sowie die Forderungen an die Politik fest und genehmigt den Wirtschaftsplan.

Wer wählt wen?

Unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz: Jedes Unternehmen aus Südbrandenburg hat eine Stimme, mit der 45 kandidierende Unternehmerinnen und Unternehmer in die IHK-Vollversammlung gewählt werden können.

Wann wird gewählt?

Die Wahl findet alle fünf Jahre statt, die letzte Wahl fand vom 9. Mai bis 9. Juni 2022 statt.

Wie wird gewählt?

Jedes Mitgliedsunternehmen der IHK erhält die Wahlunterlagen automatisch per Post. Die Stimme kann online oder per Briefwahl abgegeben werden. 

Was sind die Ausschüsse?

Die Ausschüsse bestehen aus Vollversammlungsmitgliedern und weiteren Unternehmensvertretern, welche die Vollversammlung zu Fachfragen beraten. Die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich nach anstehenden Themen.

Kooptiertes Mitglied

Bis zu fünf kooptierte Mitglieder können in mittelbarer Wahl auf Antrag in die Vollversammlung hinzugewählt werden.

Präsident*in & Präsidium

Der/die Präsident*in vertritt die IHK gemeinsam mit der/dem Hauptgeschäftsführer*in und leitet die Sitzungen des Präsidiums und der Vollversammlung. Die bis zu acht Vizepräsident*innen legen die Arbeitsschwerpunkte der IHK fest, beraten über den Haushalt und bereiten die Beschlüsse der Vollversammlung vor.

Sitzungen

Die Vollversammlung wird vom Präsidenten nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung einberufen.

Sitzungstermine des Ehrenamtes

Ansprechpartner

Yvonne Hennig
Assistenz der Hauptgeschäftsführung
Beteiligung/Gremienmanagement
t: +49(0)355 365 1002
f: +49(0)355 3659 1002
yvonne.hennig@cottbus.ihk.de