Beteiligung/Gremienmanagement
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Die Vollversammlung heißt auch „Parlament der Wirtschaft“. Sie ist das höchste Organ der IHK. Die bis zu 50 Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter der Gesamtheit der IHK-Zugehörigen Südbrandenburgs. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, legt die wirtschaftspolitischen Positionen sowie die Forderungen an die Politik fest und genehmigt den Wirtschaftsplan.
Unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz: Jedes Unternehmen aus Südbrandenburg hat eine Stimme, mit der 45 kandidierende Unternehmerinnen und Unternehmer in die IHK-Vollversammlung gewählt werden können.
Die Wahl findet alle fünf Jahre statt, die letzte Wahl fand vom 9. Mai bis 9. Juni 2022 statt.
Jedes Mitgliedsunternehmen der IHK erhält die Wahlunterlagen automatisch per Post. Die Stimme kann online oder per Briefwahl abgegeben werden.
Die Ausschüsse bestehen aus Vollversammlungsmitgliedern und weiteren Unternehmensvertretern, welche die Vollversammlung zu Fachfragen beraten. Die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich nach anstehenden Themen.
Bis zu fünf kooptierte Mitglieder können in mittelbarer Wahl auf Antrag in die Vollversammlung hinzugewählt werden.
Der/die Präsident*in vertritt die IHK gemeinsam mit der/dem Hauptgeschäftsführer*in und leitet die Sitzungen des Präsidiums und der Vollversammlung. Die bis zu acht Vizepräsident*innen legen die Arbeitsschwerpunkte der IHK fest, beraten über den Haushalt und bereiten die Beschlüsse der Vollversammlung vor.
Die Vollversammlung wird vom Präsidenten nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung einberufen.
Sitzungstermine des Ehrenamtes
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