Inklusion dank vieler Möglichkeiten

Die drei „Inklusionslotsen" Marion Luschke, Knut Tschernay und Sabine Haarbach (v.l.). Sie beraten und unterstützen Arbeitgeber in Brandenburg bei der Anstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie kommen ebenfalls ins Boot, wenn bestehende Mitarbeiter durch Krankheit oder Unfall schwerbehindert werden.
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Die drei „Inklusionslotsen" Marion Luschke, Knut Tschernay und Sabine Haarbach (v.l.). Sie beraten und unterstützen Arbeitgeber in Brandenburg bei der Anstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie kommen ebenfalls ins Boot, wenn bestehende Mitarbeiter durch Krankheit oder Unfall schwerbehindert werden.

Bereits seit 1. Dezember 2022 sind sogenannte „Inklusionslotsen“ in kleinen und mittelständischen Unternehmen in ganz Brandenburg unterwegs. Sie beraten bei der Inklusion von Arbeitskräften mit Behinderungen. Dabei geht es aber nicht nur um Menschen, die von Geburt an Einschränkungen haben, sondern ebenfalls um Mitarbeitende, die Aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung während ihres Berufslebens eine Schwerbehinderung bekommen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Personen als schwerbehindert.

„Wer daran denkt, hat vielleicht als Erstes einen Rollstuhl im Kopf. Doch auch die Konsequenzen eines Schlaganfalls, einer Krebserkrankung, Unfälle der Augen oder Ohren und psychische Erkrankungen können zu einer Schwerbehinderung führen“, sagt Knut Tschernay, Fachberater bei der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber, kurz EAA. „All das kann Mitarbeiter treffen, die bereits viele Jahre erfolgreich im Unternehmen tätig und vorher gesund waren. Um diese Arbeitskräfte weiterhin zu halten, können entsprechende Leistungen beantragt und der Arbeitsplatz kann an die Anforderungen angepasst werden. Weiterbildungen fallen hier ebenfalls rein. Das trifft vor allem zu, wenn eine Person damit anschließend an anderer Stelle im Unternehmen tätig sein kann, weil die eigentlichen Aufgaben durch die Schwerbehinderung nicht mehr möglich sind. So vielschichtig wie die Erkrankungen, so vielschichtig sind die Möglichkeiten. Um Mitarbeiter in der Anstellung zu halten, wird unglaublich viel gefördert.“

Das Angebot der EAA, auch „Inklusionslotsen“ genannt, fußt auf dem neuen Bundesteilhabestärkungsgesetz. Mit diesem soll die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erleichtert werden.

Wichtige Fachkräfte nicht außer Acht lassen

Unabhängig von der Erkrankungsursache sind Menschen mit Einschränkungen wichtige Fachkräfte. Ihr Anteil an der arbeitsfähigen Gesellschaft ist nicht unerheblich. Diese Personen besitzen Potenzial für die Unternehmen, da sie vielfach mit einem anderen Blick auf die Arbeitswelt schauen.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Unternehmen oft Bedenken und Ängste haben, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Wir möchten sie für das Thema und die Chancen sensibilisieren“, sagt Knut Tschernay.

Statt Ausgleichsabgabe Menschen mit Behinderung einstellen

Ab einer Mitarbeiterzahl von 20 sind Unternehmen „ausgleichabgabeverpflichtet“, wenn sie keine Mitarbeiter mit Schwerbehinderung beschäftigen. Diese nötige Abgabe wird sich ab 1.1.2024 mit der Ergänzung einer vierten Stufe verdoppeln. Zum Tragen kommt die Zahlung für Betriebe dann ab 2025, da sie rückwirkend erfolgt. Unabhängig von der gesellschaftlichen Verantwortung kann sich die Einstellung von Menschen mit Behinderung also auch unter diesem Aspekt lohnen.

Entscheidet sich ein Unternehmen für die Anstellung von Menschen mit Behinderung, stehen die Fachberaterinnen und Fachberater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber beratend zur Seite. Im Dschungel der Leistungsträger und Förderungen durchzusehen, ist nicht einfach. So können bei einer Beantragung das Integrationsamt, die Rentenkasse oder zum Beispiel die Unfallkasse infrage kommen.

„Hier übernehmen wir die Lotsenfunktion. Der Unternehmer muss sich nicht damit auseinandersetzen, wer zuständig ist. Auch die Beantragung und Begleitung des gesamten Prozesses übernehmen wir. Dabei stehen wir für den Arbeitgeber und seinen Angestellten als einzelner, direkter Ansprechpartner zur Verfügung“, sagt Marion Luschke, ebenfalls Fachberaterin der EAA.

Chancen erkennen, Zweifel loswerden

„Arbeitgeber denken oftmals statt über die Chancen erst einmal darüber nach, wie sie diese Mitarbeiter im Zweifel wieder loswerden können. Das sollte aber kein Argument sein, nicht darüber nachzudenken“, ergänzt die Ansprechpartnerin.

Bei den Maßnahmen geht es insgesamt nicht darum, den Menschen mit seiner Behinderung zu verändern, sondern darum, das Umfeld zu verbessern – so, dass er seine Möglichkeiten im Arbeitsprozess entfalten kann.

„Nehmen wir beispielsweise Autisten. Sie verfügen oft über Inselbegabungen, nicht selten im IT-Bereich. Da sie jedoch soziale Schwierigkeiten haben, kann eine gute Integration ins Arbeitsleben bedeuten, ihnen ein Einzelbüro zu geben. Oder die Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren, dass diese Personen auf gemeinsame Mittagessen eher verzichten. Es geht eben auch darum, alle Mitarbeiter mitzunehmen. Warum bei einem Gehörgeschädigten den Kollegen nicht einen Grundkurs für Gebärden anbieten? Wir geben Anstöße und gemeinsam entwickeln wir Lösungen“, erläutert Sabine Haarbach.

Sie macht das Brandenburger Team der „Integrationslotsen“ komplett. Inklusion und Diversität können Arbeitgeber attraktiv machen Die Entscheidung für Menschen mit Einschränkungen ist auch eine Entscheidung für Inklusion und Diversität. Das kann für Menschen ohne Erkrankung von Bedeutung sein.

Neben der Suche nach umweltbewussten und nachhaltigen Betrieben schauen Arbeitssuchende immer häufiger auch auf Unternehmen, die divers sind und Vielfältigkeit leben.

Aufgaben der Fachberaterinnen und -berater der EAA sind:

  • Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgebern als trägerunabhängige Fachberater bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • Arbeitgeber über die vielseitige Förderlandschaft zu informieren und beim Stellen von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
  • Für Arbeitgeber sind die EAA dauerhafte Ansprechstellen. Sie stehen von der Antragstellung über die Einstellung bis hin zur Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite.

Ansprechpartnerin für Inklusion ist Marion Luschke, Ihre Kontaktdaten finden Sie hier.

Den Artikel aus dem FORUM-Magazin können Sie im E-Paper nachlesen unter diesem Link.

FORUM/KW

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