Wegen verfehlter Klimaziele: Kauf von Emissionsberechtigungen notwendig

Wegen verfehlter Klimaziele: Kauf von Emissionsberechtigungen notwendig

Am Rande des Treffens des europäischen Umweltrates (Treffen der EU-Umweltminister) am 24.10.22 unterzeichnete Deutschland den Vertrag für den Kauf von Emissionszertifikaten von EU-Nachbarstaaten. Der Kauf war notwendig zum Ausgleich für verfehlte Klimaziele aus den Jahren zwischen 2013 und 2020 beim Verkehr und Gebäuden. Konkret handelt es sich um die Überschreitung klimaschädlicher CO2-Emissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels. In der Konsequenz kauft Deutschland Emissionsrechte von Mitgliedsstaaten ein, die ihre Klimaziele übererfüllt haben. Da Deutschland die zulässigen CO2-Emissionen mit mehr als elf Millionen Tonnen überstritten hat, müssen elf Millionen Emissionsberechtigungen erworben werden. Schlussfolgernd sind verfehlte Klimaziele nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern auch teuer für den Bundeshaushalt. Da die Strafzahlungen bei weiteren Verfehlungen der Klimaziele höher werden, muss das Verkehrs- und das Bauministerium ihre Anstrengungen nun verstärken. Dies sieht nicht zuletzt der Koalitionsvertrag der Regierung vor: zukünftig Ankäufe unter der EU-Lastenteilung zu vermeiden.

Der Mechanismus der Ausgleichskäufe beruht auf der Lastenteilungsverordnung (2018/842) aus dem Jahr 2018 (Effort Sharing Regulation - ESR). Durch diese werden nationale Emissionsreduktionsziele für den Straßenverkehr, die Gebäudeheizung, die Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und die Abfallwirtschaft festgelegt - Sektoren, die bisher nicht in das Emissionshandelssystem der EU (Emission Trading System - ETS) einbezogen wurden, auf die derzeit aber noch rund 60 % der Treibhausgasemissionen der EU entfallen. Anders als beim Emissionshandel, bei dem die einzelnen Anlagenbetreiber Zertifikate für die von ihnen verursachten Treibhausgase nachweisen müssen, sind unter dem Effort Sharing die Regierungen der Mitgliedsstaaten für die Erreichung der Reduktionsziele verantwortlich. Dafür stehen ihnen jährliche Emissionsbudgets, die so genannten Annual Emission Allowances (AES), zur Verfügung. Diese werden nach dem Pro-Kopf-BIP-Einkommen verteilt. Dementsprechend gelten für Mitgliedstaaten mit einem höheren Einkommen auch höhere Emissionsreduktionsziele.

Insgesamt wurden die Emissionsgrenzen EU-weit für den Verkehrs- und Gebäudesektor bis 2020 innerhalb des europäischen Lastenteilungsmechanismus eingehalten, da einige Mitgliedstaaten ihre Klimaziele sogar übererfüllt haben. Die jetzigen deutschen Ankaufverträge wurden mit Bulgarien, Tschechien und Ungarn abgeschlossen, die durch ihre – relativ zum Pro-Kopf-BIP - hohe CO2-Einsparung Emissionszertifikate abgeben konnten. 

Das System der Emissionsbudgets dient als wichtiger Mechanismus in der europäischen Klimapolitik. Denn die gezahlten Gelder müssen von den entsprechenden Ländern wiederum in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden. So wird Ungarn zusätzliche elektrisch betriebene Stadtbusse für den öffentlichen Personenverkehr beschaffen, Tschechien die energetische Sanierung von Eigenheimen und Bulgarien von Schulen und anderer öffentlicher Gebäude fördern. Die Dokumentation, Umsetzung sowie die Berichtspflichten der Verkäuferstaaten sind in den Ankaufverträgen festgehalten. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMWK

Ansprechpartner

Dorit Köhler
Leiterin Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit
t: +49(0)355 365 1500
f: +49(0)355 3659 1500
dorit.koehler@cottbus.ihk.de