Messen und Veranstaltungen
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Inhalte:
Mit dieser Richtlinie fördert das Bundesland Brandenburg unter anderem folgende Vorhaben:
Die Förderung erfolgt über eine projektgebundene Anteilsfinanzierung (Zuschuss). Bei Maßnahmen nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)
Bei Maßnahmen nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs-/Coachingmaßnahmen)
Der Umfang der Maßnahme ist auf höchstens acht Beratungs-/Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten.
ACHTUNG! Da die ursprüngliche Richtlinie Markterschließung durch KMU (GRW-Markt-International) zum 31.12.2023 ausgelaufen ist, wird die Richtlinie GRW-Markt International 2023 ab dem 01.01.2024 übergangsmäßig in Kraft treten.
Die Übergangsrichtlinie gewährleistet eine abbruchfreie Fortführung der finanziellen Unterstützung Brandenburger KMU bei der internationalen Markterschließung und gilt bis zum 30.06.2024.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Förderfähig sind
Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligungbis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
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