Absicherung von Auslandsgeschäften

Absicherung von Auslandsgeschäften

Inhalt:

 

Exportkreditgarantien des Bundes (Hermes-Deckungen)

Staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind ein zentrales Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung. Sie sichern Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts. Das Deckungsangebot erstreckt sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette eines Exportgeschäftes. 

Exportkreditgarantien.de.

Exportkreditgarantien: Vereinfachte Verfahren für die Ukraine

Forfaitierungsgarantie zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ist zum 1. Juli 2023 gestartet - Erleichterte Kreditfinanzierung für Small Tickets

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Angebot im Small Ticket-Bereich nicht ausreichend ist. Small Tickets sind Geschäfte mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. Euro. Mit der Einführung der sogenannten Forfaitierungsgarantie zum 1. Juli 2023 wird diese Lücke nun geschlossen. Dabei gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller im ersten Schritt einen sog. Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, d.h. bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent. Damit werden solche kleinteiligen Absicherungsgeschäfte für Banken und Exporteure deutlich attraktiver.

Zur Website Forfaitierungsgarantie...

Investitionsgarantien des Bundes 

Investitionsgarantien des Bundes sind ein weiteres Außenwirtschaftsförderinstrument Deutschlands zum Schutz von Investitionen von deutschen Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken. Sie sichern maßgeblich Projekte im Ausland, die unter schwierigen Rahmenbedingungen durchgeführt werden. 

Gedeckt werden können folgende Investitionen:

  • Beteiligungen
  • Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
  • beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
  • andere vermögenswerte Rechte (zum Beispiel aus Service Contracts im Rohstoffbereich oder aus Schuldverschreibungen)

Eine Garantie schützt vor folgenden Risiken:

  • Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Maßnahmen
  • Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr oder terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen
  • Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
  • Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen

Zur Website Investitionsgarantien.de...

Garantien des Bundes für ungebundene Finanzkredite 

Durch Angebotsengpässe, Handelsverzerrungen, drastische Preisanstiege sowie politische Einflüsse werden die Versorgungssituation und der Zugang zu bestimmten Rohstoffen für deutsche Unternehmen erschwert. Hier setzen die UFK-Garantien des Bundes an, die seit 1961 den Zugang zu Rohstoffen im Ausland erleichtern. UFK-Garantien unterstützen die Fremdfinanzierung förderungswürdiger Rohstoffprojekte im Ausland und sichern die Rohstoffversorgung der deutschen Industrie.

Zur Website UFK-Garantien.de...

 

Ansprechpartner

Silke Schwabe
Leiterin Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
t: +49(0)355 365 1503
f: +49(0)355 3659 1503
silke.schwabe@cottbus.ihk.de
Petra Piater
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
t: +49(0)355 365 3403
f: +49(0)355 3659 3403
petra.piater@cottbus.ihk.de
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Messen und Veranstaltungen
t: +49(0)355 365 1311
f: +49(0)355 3659 1311
antje.wendenburg@cottbus.ihk.de