Abgrenzung zum Handwerk

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Existenzgründer oder Gewerbetreibende sollten sich vor Aufnahme ihrer (handwerklichen) Tätigkeit genau informieren, ob diese Tätigkeit zulassungspflichtig, zulassungsfrei, handwerksähnlich oder möglicherweise überhaupt kein Handwerk, sondern ein Gewerbe aus dem Bereich Industrie, Handel oder Dienstleistung ist.

Denn danach bestimmt sich am Ende auch, ob eine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer, zur Industrie- und Handelskammer oder aber in Einzelfällen zu beiden Kammern (sog. Mischbetrieb) vorliegt. Unser  Leitfaden zur Abgrenzung zwischen Handwerk, Industrie, Handel  und Dienstleistungen ermöglicht eine erste Einordnung.

Wollen Existenzgründer oder Gewerbetreibende Tätigkeiten ausüben, die auch handwerkliche Grundkenntnisse und Geschick erfordern, so stehen sie häufig vor der Frage, ob es sich nicht möglicherweise um eine Tätigkeit handelt, die der Handwerksordnung unterliegt. Die Handwerksordnung sieht grundsätzlich vor, dass der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen gestattet ist (sog. Meisterprivileg). Aber auch zulassungsfreie und handwerksähnliche Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Qualifikationsnachweis erforderlich ist, müssen in das Handwerksverzeichnis bei der Handwerkskammer eingetragen werden.

Erste Anhaltspunkte für die Einordnung einer (handwerklichen) Tätigkeit bieten die Anlagen zur Handwerksordnung und zwar:

  • Anlage A: Katalog der zulassungspflichtigen Handwerke
  • Anlage B: Katalog der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

Eine abschließende Einordnung, ob es sich um eine handwerksmäßige oder nicht handwerksmäßige Betriebsform handelt, kann in vielen Fällen jedoch nur nach dem Gesamtbild des jeweiligen Betriebes getroffen werden.

Weitergehende Informationen zu häufig auftretenden Tätigkeiten, wie beispielsweise zur Einordnung von Trockenbau oder dem Fassadenbau finden Sie in unseren Merkblättern:

  • Trockenbau
  • Fassadenbau
  • Einbau genormter Baufertigteile
  • Garten- und Landschaftsbau oder Straßenbauerhandwerk
  • Hausmeisterdienste
  • Sicherheitstechnik

Bei konkreten Fragen, die nicht bereits durch die Merkblätter beantwortet werden, sollten sich Existenzgründer oder Unternehmer an die für sie zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer wenden.

Ansprechpartner

Carsten Baubkus
Geschäftsbereich: Zentrale Dienste
Recht
t: +49(0)355 365 1602
f: +49(0)355 3659 1602
carsten.baubkus@cottbus.ihk.de
Cornelia Bewernick
Leiterin Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
t: +49(0)355 365 3100
f: +49(0)355 3659 3100
cornelia.bewernick@cottbus.ihk.de
Heidrun Jarick
Regionalcenter Cottbus/Spree-Neiße
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Betriebsberatung
t: +49(0)355 365 3402
f: +49(0)355 3659 3402
heidrun.jarick@cottbus.ihk.de
Uwe Röder
Regionalcenter Elbe-Elster
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Betriebsberatung/Existenzgründung/Landwirtschaft
t: +49(0)355 365 3302
f: +49(0)355 3659 3302
uwe.roeder@cottbus.ihk.de
Marcel Petermann
Leiter Regionalcenter Oberspreewald-Lausitz
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
t: +49(0)355 365 3200
f: +49(0)355 3659 3200
marcel.petermann@cottbus.ihk.de