
Energie und Klimaschutz
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Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für Investitionen in nachhaltige Kälte- und Klimatechnik auf Basis einer novellierten Förderrichtlinie beantragt werden. Der Schwerpunkt der novellierten Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), die am 1. Dezember in Kraft trat, ist nach wie vor die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
Wie bisher werden Komponenten stationärer Kälte- und Klimaanlagen wie Luftkühler, Rückkühler und thermische Speicher sowie die Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen bzw. Sorptionskältemaschinen und die Einbindung thermischer Regenerativenergiesysteme gefördert.
Die Förderung kann ab sofort über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Portal beantragt werden. Dort sind kältetechnische Parameter anzugeben, die für die Berechnung des Zuschusses maßgeblich sind. Die Fördervoraussetzungen und Auslegungsbedingungen, die für die Ermittlung dieser Parameter zugrunde zu legen sind, können im überarbeiteten Merkblatt Fachtechnik nachgelesen werden. Die Höhe der möglichen Förderung kann über einen Förderrechner für unterschiedliche Kälteerzeuger sowie deren Komponenten ermittelt werden.
Weitere Informationen zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gibt es auf der BAFA-Webseite.
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