Geistiges Eigentum

Fragen stellen sich im Zusammenhang mit Verwertungsrechten/Lizenzen, die einem Dritten eingeräumt werden können, oder betreffen die Eintragungsfähigkeit von Marken und Patenten. Der Rechtsschutz definiert viele Abwehrrechte, beispielsweise bei der unberechtigten Verwendung des geistigen Eigentums durch Dritte.

Was ist überhaupt schutzfähig? 

Ist der Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtsgesetz (UrhG) erreicht? Wann erlischt das Urheberrecht? Vom Urheberrecht erfasst wird alles, was den Werkcharakter erreicht. Das können Bilder, Sprach- und Musikwerke, aber auch Computerprogramme und Datenbanken sein. Insbesondere im Internet hält das Urheberrecht viele Fallen bereit. Als Beispiel soll die unberechtigte Verwendung von Bildern und Kartenmaterial genannt sein. Deren Abmahnung kann sehr kostspielig sein, gerade im gewerblichen Bereich.

Was ist eine Marke?

Marken können alle Zeichen, Buchstaben, Zahlen, Wörter, Namen, aber auch Hörzeichen und dreidimensionale Gestaltungen und auch die Form und die Verpackung einer Ware sein. Der Markenschutz entsteht durch Gebrauch des Zeichens. Hat das Zeichen durch den Gebrauch Verkehrsgeltung erlangt, ist der Markenschutz entstanden. Ein anderer Weg zum Markenschutz ist die Eintragung des Zeichens in das Verzeichnis des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Lohnt sich eine Patentanmeldung?

Habe ich etwas erfunden? Kann ich meine Erfindung zum Patent anmelden? Dazu muss meine Erfindung "neu" , auf dem Gebiet der Technik und gewerblich anwendbar sein. Außerdem muss sie aufgrund einer erfinderischen Tätigkeit entstanden sein. D.h., es muss weit über das hinausgehen, was aus dem Stand der Technik ableitbar wäre. Nicht patentfähig sind dagegen bloße Ideen, Theorien, Verfahren oder Computerprogramme.

Kostenlose Erstberatung

Die IHK Cottbus bietet als Service für Ihre Mitglieder regelmäßig kostenlose Erstberatungen durch renommierte Patentanwälte an. In den 30-minuten Einzelgesprächen können Sie Ihre Ideen besprechen und sich über die Anmeldung eines Patent- bzw. Markenschutzes informieren:

Termine und Anmeldung zur Patenterstberatung können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Kontaktdaten finden Sie beim Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Carsten Baubkus
Geschäftsbereich: Zentrale Dienste
Recht
t: +49(0)355 365 1602
f: +49(0)355 3659 1602
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Vanessa Leonard Nunez
Geschäftsbereich: Zentrale Dienste
Finanz- und Versicherungswirtschaft/Backoffice Recht
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f: +49(0)355 3659 1601
vanessa.leonard-nunez@cottbus.ihk.de