Energie und Klimaschutz
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Das Land Brandenburg stellt über das Brandenburg Paket Fördermittel für Unternehmen zur Verfügung, um investive und nicht-investive Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen. Die Förderrichtlinie ist seit dem 03.03.2023 in Kraft und gilt bis zum 30.06.2024. Je nach Fördertatbestand ist eine Förderquote von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Alle Informationen zum Förderprogramm, zu den spezifischen Fördertatbeständen und zur Beantragung stehen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Verfügung.
Da derzeit nahezu alle energiebezogenen Förderprogramme des Bundes pausiert sind, so dass eine Antragstellung nicht möglich ist, wird diese Seite aktuell überarbeitet.
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