Förderungen im Energiebereich

Ein Taschenrechner und Geld vor dem Innenraum einer Industrieanlage (Symbolbild)
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Ein Taschenrechner und Geld vor dem Innenraum einer Industrieanlage (Symbolbild)

Landesförderung Brandenburg Paket Energie - BEn 2023/2024

Das Land Brandenburg stellt über das Brandenburg Paket Fördermittel für Unternehmen zur Verfügung, um investive und nicht-investive Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen. Die Förderrichtlinie ist seit dem 03.03.2023 in Kraft und gilt bis zum 30.06.2024. Je nach Fördertatbestand ist eine Förderquote von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Alle Informationen zum Förderprogramm, zu den spezifischen Fördertatbeständen und zur Beantragung stehen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Verfügung.

Energieberatung

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude: Eine qualifizierte Energieberatung kann Immobilienbesitzern von Wohngebäuden einen guten Weg zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes aufzeigen. -> Informationen zum Förderprogramm beim BAFA
  • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Neben einer Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude ist auch ein Energieaudit nach DIN EN 16247 förderfähig, wobei das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage analysiert wird und entsprechende Möglichkeiten zur Energieeinsparung quantifiziert werden. -> Informationen zum Förderprogramm beim BAFA
  • Kostenfreie eintägige Initialberatung über die Energieagentur der WFBB in Brandenburg (dies kann z.B. der o.g. Energieberatung vorgeschaltet werden) -> Informationen bei der Energieagentur der WFBB

Gebäude

Wärmenetze

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetze 4.0): Im Rahmen dieses Programms sind umfangreiche Maßnahmen für Wärmenetze förderfähig, dazu gehören Machbarkeitsstudie (Modul I), Umsetzung (Modul II), Informationsmaßnahmen (Modul III) bis hin zu wissenschaftlicher Begleitung des Vorhabens (Modul IV). -> Informationen zum Förderprogramm beim BAFA

Energie- und Ressourceneffizienz

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW): Dieses umfangreiche Förderprogramm ist in folgende Module aufgeteilt:
  • Modul 1 Querschnittstechnologien (Einsatz marktverfügbarer hocheffizienter Anlagen oder Aggregate als Neu- oder Ersatzinvestition)
  • Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (Förderung von Neu- oder Ersatzinvestitionen in Anlagen, welche Wärme aus Erneuerbaren Energien für Produktion oder Dienstleistungen bereitstellen)
  • Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software (u.a. Förderung von Hard- und Software mit Errichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems)
  • Modul 4 Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (technologieoffene Förderung investiver Maßnahmen, welche die Energie- oder Ressourceneffizienz erhöhen bzw. die Nutzung fossiler Energien und CO2-Emissionen verringern)
  • Modul 5 Transformationskonzepte (Förderung der Erstellung eines Transformationskonzeptes, u.a. CO2-Bilanz, für Planung und Umsetzung der eigenen Treibhausgasneutralität, in diesem Zusammenhang kann auch die Verlängerung des Bewilligungszeitraums von Maßnahmen im Rahmen dieses Förderprogramms beantragt werden)
  • Informationen zum Förderprogramm beim BAFA

Dekarbonisierung in der Industrie

  • Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen, welche nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) mit Sitz in Cottbus ist mit der Projektdurchführung beauftragt. -> Informationen zum Förderprogramm beim KEI

Landwirtschaft und Gartenbau

  • Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau: Im Rahmen der Richtlinie Teil A ist eine Förderung von Maßnahmen in Einzelunternehmen der Primärproduktion aus Landwirtschaft und Gartenbau möglich. Die Richtlinie Teil B umfasst die Förderung für Verbünde von landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder Maschinenringen. Die Durchführung des Förderprogramms obliegt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). -> Informationen zum Förderprogramm bei der BLE

Elektromobilität

  • Elektrofahrzeuge/PKW: Für die Anschaffung eines gelisteten förderfähigen Elektrofahrzeugs (Batterie/Hybrid/Brennstoffzelle) kann der sogenannte Umweltbonus beantragt werden, welcher derzeit max. 6.000 EUR je Fahrzeug beträgt. -> Informationen zum Förderprogramm beim BAFA
  • Für die Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge gibt es eine eigenständige Förderung, welche neben der Anschaffung der Fahrzeuge auch Lade- bzw. Tankinfrastruktur umfasst. Informationen dazu erhalten Sie hier -> https://www.cottbus.ihk.de/zuschuss-nutz-kfz.html
  • Zur Umstellung kommunaler und gewerblicher Flotten auf alternative Antriebe gibt es seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eine gesonderte "Förderrichtlinie Elektromobilität". Im Rahmen des Förderprogramms wird der Erwerb von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur bezuschusst. Die Antragstellung kann nach Veröffentlichung entsprechender Förderaufrufe erfolgen. Eine Kombination mit dem Umweltbonus des BAFA ist zusätzlich möglich! -> Informationen zum Förderprogramm beim BMDV
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird derzeit über mehrere Förderprogramme unterstützt.
  • Im Programm "Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" wird voraussichtlich jährlich im Frühjahr ein Förderaufruf veröffentlicht. Es richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen und soll den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur wesentlich unterstützen. -> Informationen zum Förderprogramm bei der BAV
  • Eine Übersicht weiterer Förderprogramme zum Ausbau von Ladeinfrastruktur gibt es bei der "Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur" -> Informationen zu Förderprogrammen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur

Ansprechpartner

Michael Rusch
Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit
Energie und Klimaschutz
t: +49(0)355 365 1550
f: +49(0)355 3659 1550
michael.rusch@cottbus.ihk.de