Förderung von Schienengüterverkehr

Förderung von Schienengüterverkehr

Förderung von Gleisanschlüssen

Die Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf den Verkehrsträger Schiene ist eines der übergeordneten Ziele der Fördermöglichkeit. Die sogenannte Anschlussförderrichtlinie des Bundes ist seit Anfang 2021 in Kraft und tritt damit die „Nachfolge“ der Gleisanschlussförderrichtlinie an.

Was wird gefördert?

  1. Der Neubau,
  2. die Reaktivierung,
  3. der Ausbau und
  4. der Ersatz

von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Anlagen sowie Zuführungs- und Industriestammgleisen.

Wer wird gefördert?

Finanzielle Zuwendungen erhalten Unternehmen in privater Rechtsform. Wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass sich die Unternehmen verpflichten, innerhalb des Förderzeitraums bei Ersatz mindestens das bisherige bzw. bei Neu-, Ausbau und Reaktivierung das neue zusätzliche Frachtvolumen über den geförderten Anschluss auf der Schiene zu transportieren. Bei Nichterreichung dieses Frachtvolumens ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.

Wie hoch ist die Förderung?

Von den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben werden bis zu 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt, bei multifunktionalen Anlagen sogar bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung beträgt als Höchstwert je Tonne pro Jahr oder je 1.000 Tonnenkilometer erzielter Schienengüterverkehrsleistung einheitlich bis zu 10 Euro pro Tonne oder bis zu 40 Euro pro 1.000 Tonnenkilometer. Bei leichten Gütern beträgt die Förderung 300 Euro je Güterwagen und 120 Euro je 100 Güterwagenkilometer. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) entscheidet über die Bewilligung von Bundesmitteln nach der Richtlinie zur Förderung des Gleisanschlusses.

Wie beantrage ich die Förderung?

Sie können Ihren Antrag ab 27. Februar 2021 bis 31. Dezember 2025 stellen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier:

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

 

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Darüber hinaus ist das Eisenbahn-Bundesamt die Bewilligungsbehörde für Zuwendungen des Bundes für Investitionen in die Schieneninfrastruktur auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen oder von Förderrichtlinien. So gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten wie z.B.:

  • Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) 

  • Förderung anteiliger Trassenentgelte

  • Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr 

Eine Richtlinie zur Förderung der Einzelwagenverkehre (EWV) ist Stand Februar 2024 in Bearbeitung. Damit werden Logistikvorhaben unterstützt, die einzelne Wagen oder Wagengruppen auf der Schiene transportieren und von Eisenbahnen in Gleisanschlüssen abgeholt werden. Damit bündeln sie die Wagengruppen so bald wie möglich mit anderen Wagen(gruppen), um einen langen Zug zu erhalten, mit dem dann der Großteil der Strecke zurückgelegt wird. In Zielnähe wird dieser Zug wieder aufgelöst und die Wagen(gruppen) den Kunden zugestellt.

Ansprechpartner

Anja Mertens
Stabstelle Strukturwandel/Infrastruktur und Verkehr
Projektmanagement DiSTILL
t: 0355 365 1110
f: 0355 3659 1110
Anja.Mertens@cottbus.ihk.de