Betrügerische Rechnungen beim Handelsregistereintrag

Vorsicht vor dubiosen Angeboten für Eintragungen in Datenbanken von Adressbuchverlagen, gewerblichen Datenregistern und Internetverzeichnissen


Mit Handelsregistereintragungen werden Geschäfte gemacht. Denn jede Eintragung im Handelsregister wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen nehmen Herausgeber von Firmenverzeichnissen zum Anlass, Leistungen, wie etwa die Aufnahme der Firma in eine Datenbank oder ein Adresswerk oder die Anfertigung von Urkunden, über die Handelsregistereintragung "anzubieten".


Oft sind die "Angebote" so ausgestaltet, dass sie in der Eingangspost gar nicht als Bestellformulare, sondern als Rechnungen erscheinen.


Sensibilisieren Sie unbedingt ihre Mitarbeiter in der Buchhaltung und beim Posteingang! Prüfen Sie die IBAN und Empfänger daraufhin, wohin die Überweisung gehen soll!


Woran erkennt man, ob es sich um eine echtes amtliches Anschreiben handelt oder nicht? Es wird oft ein amtlicher Anschein erweckt, mit Wappen und "Amtston". Ein Überweisungsträger ist auch oft dabei. Meist kommen diese "Angebote" gehäuft, unmittelbar nach der Eintragung.


Prüfen Sie daher genau was Sie unterschreiben und bezahlen!


Schon unterschrieben oder gezahlt?


Dann hilft möglicherweise noch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, um zumindest den Vertrag zu beseitigen. Wenn schon gezahlt wurde, kann ebenfalls angefochten werden und das Gezahlte zurückgefordert werden. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass oft die Gerichte eingeschaltet werden müssen.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner

Carsten Baubkus
Geschäftsbereich: Zentrale Dienste
Recht
t: +49(0)355 365 1602
f: +49(0)355 3659 1602
carsten.baubkus@cottbus.ihk.de