Fachkundeprüfung Omnibus- und Ferienzielreiseverkehr

Übersicht:

Nach der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg können die  Prüfungen wie geplant durchgeführt werden - unter Beachtung der üblichen Hygienemaßnahmen.  Ausnahmen können sich durch das Hausrecht einzelner Prüfobjekte ergeben. Über diese Ausnahmen informieren  wir Sie, sofern diese rechtzeitig bekannt sind bzw. sichern anderweitig ab, dass diese umgesetzt werden.

Wir verfolgen aufmerksam die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen der zuständigen Behörden, sowohl regional als auch auf Bundesebene und stehen in kontinuierlicher Abstimmung mit den relevanten Stellen und Partnern vor Ort mit dem Ziel, die Prüfungen unter Berücksichtigung aller pandemiebedingten Vorgaben wie geplant zum regulären Zeitpunkt durchführen zu können.

Unsere Bitte: Wir appellieren an alle Prüfungsteilnehmer, sich angesichts der anstehenden Prüfungen insbesondere an alle behördlichen Vorgaben zu halten und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ihre Kontakte eigenverantwortlich so zu beschränken, so dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.

Stand: 16.11.2021

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für den IHK-Bezirk Cottbus ist es das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV).

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

  • die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
  • und der Nachweis für die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehr durch den Unternehmer oder die für die Führung bestellte Person.

Woraus besteht die Fachkundeprüfung im Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Taxen- und Mietwagenverkehr? (§ 4 PBZuGV)

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen: zwei schriftlichen Teilen (jeweils 120 Minuten) und einer mündlichen Prüfung (max. 30 Minuten), die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (300 Punkte) gewichtet sind:
  • Teil 1: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (120 Punkte),
  • Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (105 Punkte),
  • mündliche Prüfung (Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Kenntnisbereichen) zu 25 % (75 Punkte).
Für die schriftliche Prüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Zur mündlichen Prüfung wird nur derjenige eingeladen, der in beiden schriftlichen Teilen jeweils mindestens 50 % erreicht hat.
Die mündliche Prüfung ist nicht erforderlich, wenn bereits 90 Punkte (60 % der Gesamtprüfung) in den schriftlichen Teilen erreicht wurden. 
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil min. 50 % und min. 60 % der Gesamtprüfung erzielt wurden (180 Punkte von 300 möglichen Punkten). Andernfalls ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Die PBZugV enthält bezüglich der Prüfungssachgebiete einen Verweis auf den Anhang I der sog. EG-Berufszugangsrichtlinie ( Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).  

Anmeldung zur Prüfung

Künftig wollen wir bei der Durchführung der Fachkundeprüfungen Verkehr stärker mit den Brandenburger Kammern und der IHK Berlin zusammenarbeiten. Die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr wird daher im Jahr 2023 nur durch die IHK Berlin durchgeführt. 
In Absprache mit der IHK Berlin müssen die Teilnehmer mit Brandenburger Wohnanschrift für alle Termine ab Januar 2023 keinen Antrag auf Verweisung bzw. Freistellung an die IHK Potsdam stellen. Jeder Prüfungsteilnehmer kann sich also direkt für einen Prüfungstermin bei der IHK Berlin anmelden. 

 

Prüfungstermine der IHK Berlin 2023

Datum

Anmeldeschluss

schriftlich 20.02.2023

mündlich 06.03.2023

27.01.2023

schriftlich 15.05.2023

mündlich 31.05.2023

24.04.2023

schriftlich 18.09.2023

mündlich 27.09.2023

29.08.2023

schriftlich 09.11.2023

mündlich 22.11.2023

19.10.2023

Vorbereitung auf die Prüfung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. 
Wir haben für Sie Verkehrsverlage und Literaturhinweise zusammengestellt.
Verschiedene Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse in Präsenzform oder als E-Learning an. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach der für Sie passenden Vorbereitung suchen:
www.wdb-suchportal.de
www.wis.ihk.de
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen können wir keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder zur Qualität bestimmter Kurse erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Fachkundeprüfung anzumelden.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) ist zuständiger Unfallversicherungsträger u. a. für das Straßentransportgewerbe. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der sozialen Sicherung Deutschlands.
Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr und der Versicherungsschutz beginnen bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten zur Gründung eines Unternehmens. Innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens besteht dann die gesetzliche Verpflichtung, das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
BG Verkehr – Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Hauptverwaltung Hamburg (HV)
Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg
Tel.: 040 3980-0, Fax: 040 3980-1666
Internet:  www.bg-verkehr.de
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bezirksverwaltung Berlin
Regionalabteilung Prävention
Axel-Springer-Str. 52, 10969 Berlin
Tel.: 030 25997-0, Fax: 030 25997-299
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Genehmigungsbehörden

Berufszugangsverordnung Straßenpersonenverkehr

Ansprechpartner

Stabstelle Strukturwandel/Infrastruktur und Verkehr
Sach- und Fachkundeprüfung
t: +49(0)355 365 1104
f: +49(0)355 3659 1104
manuela.lenk@cottbus.ihk.de