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Auf der Suche nach qualifiziertem Personal? Warum nicht einmal in die Ferne schweifen! Wo Fachkräfte auf dem heimischen Markt knapp werden, lohnt es sich, einen Blick über die Grenzen zu wagen.
Für EU-Bürger ist es seit langem unproblematisch möglich, eine Beschäftigung in einem anderen EU-Land aufzunehmen.
Die im März 2020 in Kraft getretenen Änderungen im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erleichtern zudem die Rekrutierung von qualifiziertem Personal aus dem Nicht-EU-Ausland. Für beruflich Qualifizierte wird künftig der Einreiseprozess deutliche einfacher, wenn sie einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen können. Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite www.make-it-in-germany.com
Ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben Fachkräfte aus der EU und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Sie sind inländischen Arbeitnehmern gleichgestellt.
Mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis können Fachkräfte aus Drittstaaten (außerhalb der EU oder EFTA) eine Arbeit in Deutschland aufnehmen: Bürger aus diesen Ländern benötigen ein Arbeitsplatzangebot und einen Aufenthaltstitel sowie ein Einreisevisum. Das Visum muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Wohnsitzland beantragt werden.
Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Dadurch wird die Dauer des Anerkennungs- und Visumverfahrens deutlich verkürzt. Die Erteilung eines Visums für Fachkräfte sollte damit in der Regel innerhalb von drei Wochen erfolgen, die Anerkennung des Berufsabschlusses binnen drei Monaten. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren empfiehlt sich für Einwanderung aus jenen Ländern mit überdurchschnittlich langen Visaverfahren.
Sie würden es gern noch etwas genauer wissen? Rufen Sie uns an oder werfen Sie einen Blick in unser Merkblatt zu den rechtlichen Aspekten der Fachkräfteeinwanderung.
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