EU-Bescheinigung

Was ist die EU-Bescheinigung und wer stellt sie aus? 

Wer erstmalig Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchte, muss in einigen Mitgliedstaaten u. a. eine Bescheinigung über die bisherige Berufserfahrung und einen Nachweis über die rechtmäßige Niederlassung des Dienstleistungserbringers vorlegen. Die EU-Bescheinigung dient als Befähigungsnachweis für die unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit, die Sie im Bundesgebiet ausüben bzw. ausgeübt haben. 

Mit ihr können Sie darlegen, dass Sie und wie lange Sie bereits selbständig waren oder in einer vergleichbaren Position als Angestellter gearbeitet haben. Sie wird Ihnen von Ihrer örtlich zuständigen Berufsvertretung ausgestellt.

Für die Branchen Industrie, Handel und Dienstleistung sind die jeweiligen Industrie – und Handelskammern zuständig. Für die Handwerksbetriebe, sofern sie nicht Mitglied der IHK sind, ist die Handwerkskammer verantwortlich.

Welche Angaben werden benötigt? 

Die EU-Bescheinigung ist in zwei Abschnitte unterteilt. Da sie nur für eine bestimmte Person, nämlich den konkreten Dienstleister und nicht auf ein Unternehmen ausgestellt wird, sind zunächst die persönlichen Angaben des Antragstellers notwendig.

Als erstes werden die persönlichen Angaben erfragt. Unter Ziffer 1. bis 5. geht es um die konkrete Tätigkeit und die Dauer dieser Tätigkeit, die bescheinigt werden soll. Hier müssen Sie ausfüllen, ob Sie z. B. als selbständiger Unternehmer, als Leiter oder Vertreter eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung, als leitender Angestellter oder als unselbständiger Arbeitnehmer im Bundesgebiet tätig sind. Darüber hinaus ist auch die Dauer der zu bescheinigenden Tätigkeiten anzugeben

Im Abschnitt II. können Sie sich zusätzlich einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bescheinigen lassen, wenn dies für die Tätigkeit, die Sie im Gastland ausüben möchten, erforderlich ist.

Im letzten Abschnitt können Sie schließlich weitere Angaben zu den von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten machen. Dieser Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn in dem Gastland, in dem Sie ihr Unternehmen gründen oder Ihre Dienstleistung erbringen wollen, Berufsbeschreibungen bestehen. 

Welche Dokumente müssen der IHK vorgelegt werden? 

Damit wir die EU-Bescheinigung ausstellen können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: 

  • eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, aus der die aktuelle Wohnanschrift zu entnehmen ist 
  • für eine Tätigkeit als selbständiger Unternehmer, als Vertreter oder Leiter eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung: eine Kopie der Gewerbeanmeldung, ggf. Gewerbeabmeldung sowie falls vorhanden eine Kopie der aktuellen Handelsregistereintragung, der ihre Position (z. B. als Geschäftsführer) zu entnehmen ist 
  • für eine Tätigkeit als leitender Angestellter oder als unselbständiger Arbeitnehmer: eine Kopie des Arbeitsvertrages oder ein Zeugnis Ihres Arbeitgebers, dem Ihre konkrete Tätigkeitsbeschreibung und deren Zeiträume zu entnehmen ist 
  • für eine Bestätigung einer staatlich anerkannten Ausbildung: die entsprechenden Zeugnisse und Diplome  

Hinweis:  Es können nur Tätigkeiten und Zeiträume bestätigt werden, die aus Ihren Unterlagen ersichtlich sind.  Die IHK behält sich das Recht vor, weitere Nachweise und Unterlagen von Ihnen anzufordern.

Ansprechpartner

Petra Piater
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
t: +49(0)355 365 3403
f: +49(0)355 3659 3403
petra.piater@cottbus.ihk.de

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