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Eine Blitzumfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus zeigt, dass fast 70 Prozent der befragten Südbrandenburger Unternehmen Erdgas nutzen.
„Entsprechend groß wäre die Betroffenheit für Betriebe, wenn es zu einer Gasabschaltung käme“, sagt Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Cottbus. „Für ein Drittel der Unternehmen bedeutet kein Gas den Totalausfall der Produktion beziehungsweise die Einstellung des Geschäftsbetriebes. 16 Prozent der Unternehmen wären sogar von einer dauerhaften Schließung gefährdet. Auch Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind, erwarten erhebliche Probleme, weil bei Lieferanten oder Kunden eine Abhängigkeit von Erdgas besteht. Damit wären sie selbst nicht lieferfähig beziehungsweise der Absatz würde ausbleiben.“
Bei mehr als 80 Prozent der Südbrandenburger Unternehmen wird Erdgas bei der Heizungs- und Warmwasserversorgung verwendet. Immerhin mehr als ein Drittel setzt Erdgas auch direkt in der Produktion ein.
Die Unsicherheit bei der Gasversorgung kommt als zusätzliches Problem zu den seit längerem bestehenden Belastungen durch gestörte Lieferketten, fehlende Rohstoffe, dramatisch hohe Energiepreise und die anhaltende Pandemie hinzu. Die Bemühungen der Politik um Lösungen erkennt die Südbrandenburger Wirtschaft an. Sie erwartet zugleich, dass die Versorgungssicherheit zu tragbaren Preisen kurzfristig und dauerhaft sichergestellt wird.
„Die Wettbewerbsfähigkeit und viele Unternehmensexistenzen stehen auf dem Spiel, wenn von der Bundesregierung nicht noch zusätzliche Entlastungsmaßnahmen für die Unternehmen und zur Importsicherheit von Energierohstoffen vorgenommen werden“, ergänzt Dr. Krüger.
Die 46 Vollversammlungsmitglieder haben daher auf ihrer Sitzung am 7. April 2022 die DIHK-Resolution „Sofortmaßnahmen gegen hohe Strom- und Energiepreise einleiten – Gasversorgung sichern“ beschlossen.
„Der Vollversammlung ist es wichtig, dass Unternehmen, die unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, z. B. durch hohe Energiepreise oder gekündigte Versorgungsverträge, kurzfristig durch zinsgünstige KfW-Kredite oder direkte Notfallzahlungen unterstützt werden“, erklärt Dr. Krüger.
Staatliche Auftraggeber sollten über Preisgleitklauseln in ihren Verträgen mit der regionalen Wirtschaft zumindest die riskanten Schwankungen im Energiepreissektor mittragen.
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