Umwelt und Industrie
t: 0355 365 1501
f: 0355 3659 1501
sebastian.nofz@cottbus.ihk.de
EMAS steht für die englische Bezeichnung des europäischen Umwelt-Audit-Systems "Eco-Management and Audit Scheme", auch bekannt unter dem Stichwort Öko-Audit. Als modernes umweltpolitisches Instrument setzt EMAS auf die freiwillige Teilnahme von Organisationen und Unternehmen und geht über die gesetzlichen Regelungen hinaus.
Seit 1993 können in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund einer Verordnung gewerbliche Unternehmen an dem einheitlichen System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung teilnehmen. An EMAS kann sich jede Organisation beteiligen, die ihren betrieblichen Umweltschutz verbessern möchte. Organisation ist dabei umfassend zu verstehen als Unternehmen, Handwerks- oder Gewerbebetrieb, aber auch als Einrichtung der öffentlichen Hand. Zur EMAS-Teilnahme müssen Organisationen ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf Auswirkungen auf die Umwelt überprüfen und auf dieser Grundlage ein Umweltmanagementsystem schaffen.
EMAS stellt im Vergleich zur Norm ISO 14001 höhere Anforderungen an insbesondere die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen. Unternehmen, die bei EMAS mitmachen wollen, müssen eine Umweltprüfung ablegen, ein wirksames Umweltmanagement einführen und eine Umwelterklärung erstellen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung werden von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft. Bei positiver Prüfung wird die Umwelterklärung für gültig erklärt (validiert). Der Umweltgutachter achtet dabei nicht allein auf die Einhaltung der formellen Regeln, sondern vor allem auf die echte Umweltleistung des Unternehmens, wie die Einhaltung aller relevanten Umweltrechtsvorschriften und Umweltziele.
Finanzielle Anreize:
Die IHKs sind Registrierungsstellen für das europäische Umweltmanagementsystem nach dem "Eco Management and Audit Scheme", kurz EMAS. Unternehmen und andere Organisationen, die an EMAS teilnehmen, stellen nicht nur sicher, dass sie alle umweltrechtlichen Vorgaben einhalten. Sie verpflichten sich zudem, ihre Umweltleistung ständig und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu verbessern. EMAS-Organisationen erstellen und veröffentlichen regelmäßig Umwelterklärungen, die zugelassene unabhängige Umweltgutachter für gültig erklären müssen, bevor unter der Adresse www.emas-register.de der Eintrag ins EMAS-Register erfolgt. Für die IHK Cottbus hat die IHK Ostbrandenburg die Aufgabe zur Zertifizierung und Revalidierung nach EMAS sowie die Führung des Registers übernommen.
Kontakt:
Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
Puschkinstr. 12b, 15236 Frankfurt (Oder)
Jacek Jeremicz
Telefon: 0335 5621-1304
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
weiterführende Informationen:
Für die korrekte Funktion des Formulars müssen Sie den reCaptcha Cookie in Ihren Cookie-Einstellungen akzeptieren.
Ihr Browser lädt die Seite für Sie neu, wenn Sie ihn akzeptieren. Danach ist eine Anmeldung über das Formular möglich.