Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
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Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das im Regelfall die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut, Warenmustern u. a. in Drittländer dadurch erleichtert, dass die Zahlung von Zöllen oder Hinterlegung von oft hohen Kautionsgebühren und sonstigen Abgaben in den Einfuhrländern entfällt. Carnets A.T.A. werden wegen ihrer Vorteile, z. B. beliebig häufige Benutzung während der Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr und dem Wegfall sonst notwendiger Ausfuhr- Dokumente (z. B. Handelsrechnung, Ausfuhr-, Einfuhranmeldung, Warenverkehrsbescheinigung EUR.) bevorzugt.
Für die EU-Staaten wird kein Carnet benötigt (Ausnahme: bei Transit durch Nicht-EU-Länder, wie der Schweiz, mit den EU-Zielländern Italien oder Griechenland). Allerdings muss vor der Ausstellung eines Carnet A.T.A. geklärt werden, ob die Waren einer Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen. Für die Beantragung und Genehmigung ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig . Für welche Länder Carnets verwendet werden können, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen IHK , auch um die in den entsprechenden Ländern geltenden Besonderheiten abzusprechen.
In jedem Carnet A.T.A. -Vertragsland haftet ein „Bürgender Verband“ selbstschuldnerisch gegenüber seiner Zollverwaltung für die Bezahlung etwaiger Eingangsabgaben. Ohne diese internationale Bürgenkette wäre das Verfahren nicht möglich. Der bürgende Verband ist in Deutschland die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die Industrie- und Handelskammern sind berechtigt, in seinem Namen Carnets auszugeben.
Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos besteht mit der Allianz Trade (Euler Hermes-Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA) eine Zollbürgen-Versicherung. Daher auch die Einschaltung und das Mitspracherecht der Euler Hermes Deutschland beim Carnet-Verfahren.
Das an die Euler Hermes-Deutschland abzuführende Versicherungsentgelt dient der Rückversicherung dieses Zollbürgen. Die entstehenden Kosten erfragen Sie bitte bei ihrer IHK. Es deckt weder eine Transportversicherung noch den Warenverlust oder Einfuhrgebühren beim evtl. Verbleib der Ware im Ausland ab.
Das e-ata-System der IHK Cottbus ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Der Kunde wählt zwischen Abholung und Versand.
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD (im Folgenden: Carnet) online zu beantragen?
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK Cottbus das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung").
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de ein, wählen ihre IHK aus und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Hinweise:
Die genauen Kosten erklärt Ihnen ihr Carnet Berater bei der IHK Cottbus (Kontaktdaten rechts).
Häufig gestellte Fragen finden Sie in dem Artikel FAQ zum elekronischen Carnet
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