Duale Studiengänge - praxis- oder ausbildungsintegrierend

Duale Studiengänge liegen im Trend – vor allem bei Schulabgängern aus den Gymnasien. Wirtschaft und Hochschulen bedienen die Nachfrage mit einer steigenden Zahl an dualen Studienangeboten.

Praxisintegriertes Duales Studium:   Lernorte sind Universität und Betrieb, Studiendauer 3,5 Jahre

Ausbildungsintegriertes Duales Studlium:   Lernorte sind der Betrieb, die Universität und die Berufsschule, begonnen wird mit der Berufsausbildung in der Berufsschule und im Betrieb, ab dem 2. Studienjahr übernimmt die Theorie die Universität, die Praxis weiterhin der Betrieb, Studiendauer 4,5 Jahre 

 

Vorteile für Unternehmen und Studierende

Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Studierende erhalten eine praxisnahe Ausbildung und im Idealfall wie beim ausbildungsintegriertem Dualen Studium zwei Abschlüsse: einen Berufsabschluss und einen Hochschulabschluss. Sie haben damit hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Unternehmen erhalten hochqualifizierte Fachkräfte, die sowohl das theoretische Wissen als auch die beruflichen Erfahrungen mitbringen.

IHK-Service

Die IHK Cottbus berät in allen Fragen rund um duale Studiengänge in Südbrandenburg: Unterstützung von Betrieben bei der Suche nach passenden Angeboten, Studienmodellen oder bei der Besetzung von Plätzen für duale Studiengänge, Beratung zu Vertragsabschluss, Vergütung, Versicherung etc., Unterstützung von Bewerbern bei der Suche nach geeigneten Angeboten der Wirtschaft.

Weiterführende Links:

Duales Studium an der BTU-Cottbus-Senftenberg
Duales Studium an der TH Wildau
Suche duale Studiengänge

 

Besuch der Berufsschule im Rahmen eines ausbildungsintegriertem Dualen Studium

Grundsätzlich gilt laut Brandenburgischen Schulgesetz § 39, dass jeder Auszubildende, der vor Vollendung seines 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnt, bis zum Ende seiner Ausbildung berufsschulpflichtig ist. Die Berufsschulpflicht ruht, laut § 40 während des Besuches einer Hochschule. Ein Antrag auf Befreiung von der Berufsschulpflicht ist nicht notwendig. Es reicht aus, wenn die aufnehmenden Berufsschulen den Grund für das Fernbleiben vom Berufsschulunterricht kennen.

Das bedeutet für die dualen Studenten (ausbildungsintegriert), dass sie mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages so lange berufsschulpflichtig sind, bis das Studium beginnt, wenn für sie nicht bereits mit Aufnahme der Ausbildung § 39 galt.

In den unterschiedlichen Modellen der Hochschulen ist der Berufsschulbesuch unterschiedlich geregelt.

Das ausbildungsintegrierte Studienmodell der BTU Cottbus-Senftenberg beginnt mit einer mindestens einjährigen Ausbildungsphase vor dem Beginn des Studiums. Die Ausbildungsbetriebe melden die zukünftigen Studenten mit Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Berufsschule an.

 
Zuständige Oberstufenzentren:


Industriemechaniker/-in   (Studium Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen)
Elektroniker/-in   (Studium Elektrotechnik)
Konstruktionsmechaniker   (Studium Maschinenbau)

OSZ Spree Neiße 1
Heinrich-Heine-Str. 14 – 16
03139 Forst
Ansprechpartner: Herr Reinsch, Telefon: +49 3562 93114

 

Maurer/-in, Zimmerer/-in, Straßenbauer/-in   (Studium Bauingenieurwesen)

OSZ Cottbus
Sielower Straße 10
03044 Cottbus
Ansprechpartner: Herr Sternitzke, Telefon: +49 355 784361001

 

Beton- und Stahlbetonbauer/-in   (Studium Bauingenieurwesen)

OSZ I
Technik Potsdam
Jägerallee 23 a
14469 Potsdam
Ansprechpartner:  Frau Hilbert, Telefon: +49 331 2897125 

Ansprechpartner

Nadine Theel
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Fachliche Teamleitung Fachkräftesicherung
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Regionalcenter Dahme-Spreewald
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Birgit Berlin
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