Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Teamleitung Ausbildungsberatung, Registratur und Nachwuchsgewinnung, Ausbildungsberatung OSL
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Während der Ausbildung ein Berichtsheft zu führen, ist in Deutschland nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – es ist auch ein wirkungsvolles Instrument zur Sicherung der Ausbildungsqualität. Was muss beachtet werden, damit das Berichtsheft ordentlich geführt wird?
Laut § 43 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Berichtshefte während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen. Die erforderlichen Berichtshefte werden dem Auszubildenden kostenlos von dem Ausbildenden zur Verfügung gestellt (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).
Ausbildende und Ausbilder kontrollieren die Eintragungen in den Berichtsheften mindestens monatlich (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Mit Ihrer Unterschrift und Datum bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragung. Bei Minderjährigen Auszubildenden unterschreiben die gesetzlichen Vertreter in angemessenen Zeitabständen.
Werden die schriftlichen Berichtshefte nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht oder verspätet vorgelegt, liegt eine Pflichtverletzung vor, die geeignet sein kann, nach Abmahnung eine außerordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses zu rechtfertigen (Landesarbeitsgericht Frankfurt a. M., 03.11.1997, EzB BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 82). Der Auszubildende riskiert außerdem, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden.
Tages- und Wochenberichte verfassen, einreichen, sichten und freizeichnen – der Ausbildungsnachweis kann für Auszubildende und Ausbilder im Alltag gleichermaßen aufwändig sein. Mit dem Digitalen Berichtsheft haben die Industrie- und Handelskammern nun ein Angebot entwickelt, dass die Pflege des Ausbildungsnachweises für alle Beteiligten zeitgemäßer gestaltet.
Seit dem 1. August 2020 wird das Digitale Berichtsheft allen IHK-Mitgliedsunternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die das digitale Berichtsheft nutzen möchten, benötigen hierfür lediglich im Vorfeld eine einmalige Registrierung im IDM-System der IHK, für die ebenfalls keine Kosten entstehen. Hinter IDM verbirgt sich ein neues Online-Angebot der IHK-Organisation, über das sich Unternehmen für die Nutzung von digitalen Dienstleistungen der IHKs authentifizieren können. IDM ist so ausgelegt, dass Nutzer perspektivisch über einen zentralen Login Zugriff auf alle für sie relevanten Onlinedienste der IHKs erhalten. Die Registrierung kann jederzeit bei der IHK beantragt werden.
Unternehmen, die das Digitale Berichtsheft nutzen möchten, benötigen hierfür eine einmalige Registrierung im Identitätsmanagement-System der IHKs unter: https://login-ssp.gfi.ihk.de/welcome, für die keine Kosten entstehen. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, finden Sie das Digitale Berichtsheft unter https://bildung.ihk.de/. Bitte beachten Sie, dass wir als IHK Ihnen keine Zugangsdaten zuschicken können. Nur Sie selbst können sich registrieren.
Hinweis: Die Registrierungsprozesse sowie die Nutzerverwaltung einschließlich der Rollen-Zuweisungen im Digitalen Berichtsheft werden seit dem 21.12.2023 über das System LUX-BS Self Service Portal (LUX-BS SSP) durchgeführt. Das bisher genutzte System meine.ihk.de wurde dadurch abgelöst.
Betriebe, die bereits das digitale Berichtsheft nutzen, müssen sich nicht neu registrieren. Im Rahmen der Änderungen wurde automatisch ein Konto für Sie erstellt.
Sie melden sich einfach mit Ihrer bekannten E-Mail-Adresse in dem neuen System https://login-ssp.gfi.ihk.de/ an und vergeben über Passwort vergessen ein neues Passwort. Das neu gesetzte Passwort ist nun auch für das digitale Berichtsheft gültig.
1. https://login-ssp.gfi.ihk.de/= Account erstellen und Unternehmen administrieren
2. https://bildung.ihk.de = Berichtsheft schreiben und digital signieren
Das Digitale Berichtsheft ist die erste Ausbaustufe des neuen Serviceportals Bildung, einem Angebot der IHKs für Kunden und Mitgliedsunternehmen, über das in Zukunft alle Standardprozesse der beruflichen Aus- und Weiterbildung abgewickelt werden können. Zu den weiteren Ausbaustufen wird unter anderem ein digitaler Ausbildungsvertrag gehören. Geplant sind außerdem Anwendungen zum Prüfungsmanagement sowie sogenannte Mehrwertdienste für die einzelnen Nutzergruppen. Für Azubis befinden sich im Bereich der Mehrwertdienste beispielsweise eine Azubicard und ein digitaler Karriereberater in Vorbereitung.
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