Compliance Richtlinie

Grundsätze

Die IHK Cottbus vertritt in ihrem Bezirk alle Unternehmen, die per Gesetz Mitglied bei der IHK Cottbus sind. Sie nimmt das Gesamtinteresse der IHK Cottbus-Zugehörigen wahr, wirkt für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und berücksichtigt dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend. Zugleich ist sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Die gesetzliche Mitgliedschaft sichert diesen Auftrag.

Die IHK Cottbus ist Sprachrohr der Wirtschaft ihres Bezirks. Sie orientiert sich am Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns. Sie ist verpflichtet zu Gesetzestreue, Objektivität und Unabhängigkeit von Einzelinteressen. Alle Beschäftigten der IHK Cottbus und deren Tochtergesellschaften sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze zu halten. Der Compliance Kodex der IHK Cottbus ist eine der Grundlagen, um das notwendige Vertrauen für unsere Aufgabenwahrnehmung gegenüber Unternehmen, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit zu erhalten.

Compliance bedeutet, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich des Satzungsrechts und interner Regelungen, eingehalten und Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns gewahrt werden. Dies alles bildet die Grundlage für alle Handlungen der IHK Cottbus, unabhängig davon, ob sie als Hoheitsträgerin, als Vertreterin des wirtschaftlichen Gesamtinteresses, zur Förderung der Wirtschaft, als Arbeitgeberin oder als Geschäftspartnerin tätig wird. Verstöße hiergegen werden nicht toleriert und – soweit erforderlich – sanktioniert. Der Hauptgeschäftsführer und die Führungskräfte der IHK Cottbus tragen Verantwortung dafür, dass die Grundsätze in ihren Verantwortungsbereichen eingehalten werden. 

Verantwortung für das Ansehen der IHK Cottbus 

Alle Beschäftigten achten bei Erfüllung ihrer Aufgaben auf Ansehen und Stellung der IHK Cottbus. Insbesondere werden Name und Stellung der IHK Cottbus – auch durch Dritte – nicht missbräuchlich verwendet. Qualität und Glaubwürdigkeit kommen bei der Aufgabenwahrnehmung in allen Bereichen hohe Bedeutung zu. Sie achten bei der Ausübung ihrer IHK-Aufgaben auf die Übereinstimmung des eigenen Handelns mit den von der Vollversammlung der IHK Cottbus beschlossenen Positionen und Forderungen.

Verhalten bei Entscheidungen

Die Wahrnehmung von Aufgaben für und durch die IHK Cottbus sowie die Entscheidungsfindung erfolgen ohne Beeinflussung durch sachfremde Kriterien. Persönliche Interessen oder eigene Vorteile spielen dabei keine Rolle.

Hoheitliche Tätigkeiten

Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse, z. B. bei Prüfungen, erfolgt unter Bindung an Recht und Gesetz. Entscheidungen werden unbeeinflusst von persönlichen Interessen im Einzelfall getroffen.

Vertretung des Gesamtinteresses

Die IHK Cottbus beachtet bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft die Interessen großer, mittlerer und kleiner Unternehmen gleichermaßen. Die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige, Betriebe sowie Betriebsgrößen werden abwägend und ausgleichend berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Gesamtinteresses wird das von Gesetz und Satzung vorgesehene Verfahren eingehalten. Persönliche Interessen oder eigene unmittelbare Vor- oder Nachteile müssen hinter dem Gesamtinteresse der Wirtschaft zurückstehen. Die IHK Cottbus ist parteipolitisch neutral.

Die für die IHK Cottbus tätigen Beschäftigten beachten diese Grundsätze bei der Positionierung im Namen der IHK Cottbus gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung und Medien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Die Besetzung und Entscheidungsfindung von Gremien erfolgt unter Berücksichtigung dieser Grundsätze. 

IHK Cottbus als Dienstleisterin ihrer Mitglieder

Das Serviceangebot der IHK Cottbus steht allen Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung. Die IHK Cottbus achtet hierbei in besonderem Maß auf die Wahrung von Neutralität und fairem Wettbewerb. Werden Serviceleistungen unter Einbeziehung Dritter angeboten, wie zum Beispiel bei Veranstaltungen, erfolgt keine überschießende Eigenwerbung des Dritten. Nebentätigkeiten von Beschäftigten sind nur zulässig, wenn keine Interessenskonflikte zu ihrer Tätigkeit bei der IHK Cottbus bestehen.

IHK Cottbus als Geschäftspartnerin

Die IHK Cottbus ist kein öffentlicher Auftraggeber.

Die Vergabe von Aufträgen durch die IHK Cottbus erfolgt nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sowie unter Beachtung ihrer besonderen Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und den hierfür geltenden Regelungen, u. a. der Beschaffungssatzung der IHK Cottbus. Bei der Vergabe von Aufträgen erfolgt keine Bevorzugung und keine Benachteiligung von Ehrenamtsträgern, Beschäftigten oder deren Angehörigen. 

Verhalten gegenüber Politik, Geschäftspartnern und Dritten

Die für die IHK Cottbus tätigen Beschäftigten nehmen ihre Aufgaben und Funktionen nur mit fairen Mitteln im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wahr. Geschenke und sonstige Vorteile außerhalb allgemeinüblicher Aufmerksamkeiten werden weder gewährt noch angenommen. 

Sponsoringbeiträge für Aktivitäten der IHK Cottbus werden nur nach sorgfältiger Prüfung angenommen. Den Grundsätzen der Wettbewerbsneutralität und der unbeeinflussten Entscheidungsfindung widmet die IHK Cottbus dabei besondere Aufmerksamkeit. Entsprechendes gilt für Sponsoring, Zuwendungen oder sonstige Unterstützungsbeiträge, die die IHK Cottbus ihrerseits Dritten gewährt. 

Die Wahrnehmung von Aufgaben der IHK Cottbus erfolgt nicht zur Erwirkung wirtschaftlicher Vorteile für private oder persönliche Zwecke. Bei Zuwendungen und sonstiger Unterstützung von Organisationen, etwa durch Mitgliedschaften, werden die Grundsätze uneigennützigen Handelns beachtet.

Finanzen, Umgang mit Mitteln der Mitglieder

Die IHK Cottbus ist Treuhänderin der Mittel ihrer Mitglieder. Der Umgang erfolgt unter Beachtung von Recht und Gesetz. Mittel werden nur im Rahmen der Aufgabenstellung und im Interesse der Gesamtwirtschaft eingesetzt. Hierbei werden die Grundsätze sparsamen und transparenten Mitteleinsatzes eingehalten, über den die IHK Cottbus jährlich im Rahmen einer doppischen Haushaltsführung Rechnung legt. Die Festlegung von Gebühren (Hoheitsakte) und Entgelten folgt grundsätzlich dem Prinzip der Kostendeckung unter Beachtung des gesetzlichen Auftrags der IHK Cottbus. Die Kontrolle und Überwachung der Finanzen erfolgt durch die Vollversammlung.

Vertraulichkeit

Die IHK Cottbus bekennt sich im Rahmen der Gesetze zur Vertraulichkeit aller schützenswerten Informationen und bei ihr vorhandenen Daten. Sie nimmt diese Verantwortung unter besonderer Beachtung des Steuergeheimnisses (Beitragsdaten), des Datenschutzes, der Geschäftsgeheimnisse und sonstigen betrieblichen Belange wahr. Bei der elektronischen Datenverarbeitung gewährleistet sie einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz vor unberechtigten Zugriffen. Sie ergreift Maßnahmen, dass keine Informationen unbefugt in die Öffentlichkeit und Medien gelangen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt für Beschäftigte der IHK Cottbus über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bzw. der Geltungsdauer eines Amtes hinaus. Auf diese Verpflichtung weist die IHK Cottbus in schriftlicher Form hin.

Wettbewerb

Die IHK Cottbus bekennt sich zu den Regeln eines fairen Wettbewerbs. Dies gilt für die eigene Teilnahme am Wettbewerb gleichermaßen wie für die Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgabenstellung als Hüterin des Wettbewerbs unter ihren Mitgliedsunternehmen. Eigene wirtschaftliche Betätigungen der IHK Cottbus erfolgen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und verfolgen hierbei keine eigenwirtschaftlichen Ziele. 

Die IHK Cottbus setzt sich bei der Wahrung des Wettbewerbs insbesondere durch die bei ihr eingerichteten Schlichtungsstellen für kooperative Lösungen ein. Wettbewerbsverstöße verfolgt sie im Gesamtinteresse der Wirtschaft unparteilich und ohne Beeinflussung von persönlichen oder einzelunternehmerischen Interessen.

Verhalten gegenüber Beschäftigten

Die Beziehungen zwischen Vorgesetzten, Beschäftigten und Kollegen sollen von Professionalität, gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Fairness geleitet werden. Die IHK Cottbus respektiert und schützt die Würde ihrer Beschäftigten. Diskriminierungen werden sanktioniert. Führungskräfte nehmen ihre Vorbildfunktion wahr. Sie fördern im gegenseitigen Vertrauen Eigeninitiative und Verantwortlichkeit ihrer Beschäftigten. Fortentwicklung und Weiterbildung ihrer Beschäftigten sind für die IHK Cottbus selbstverständlich.

Information, Meldung und Überwachung

Die Beschäftigten der IHK Cottbus werden über die Regelungen dieses Compliance Kodexes informiert, z. B. durch Schulungen. 

Der Hauptgeschäftsführer und die Führungskräfte sind für die Einhaltung der in dieser Richtlinie enthaltenen Regelungen in ihrem jeweiligen Bereich verantwortlich. Alle Beschäftigten haben das Recht, Verstöße gegen diesen Compliance Kodex bei der Compliance-Anlaufstelle anzuzeigen. Verstöße werden gemeinschaftlich durch den Hauptgeschäftsführer und die Compliance-Anlaufstelle untersucht und – soweit erforderlich – durch den Hauptgeschäftsführer sanktioniert. Der Hauptgeschäftsführer oder die Compliance-Anlaufstelle berichten dazu unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte einmal im Jahr gegenüber der Vollversammlung.

Der Compliance-Kodex wird soweit notwendig konkretisiert und durch entsprechende Richtlinien, Vereinbarungen und sonstige Maßnahmen ergänzt.

Wo können Hinweise abgegeben werden?

Ombudsstelle

Sowohl Mitgliedsunternehmer, Ehrenamtsvertreter als auch Mitarbeiter der IHK können bei Hinweisen auf Verstöße gegen die Compliance-Richtlinie zu der neutralen, externen Ombudsperson Kontakt aufnehmen. Sie nimmt Hinweise entgegen und prüft diese. Hinweise können natürlich auch anonym gegeben werden.

Ombudsperson der IHK Cottbus ist:

Dr. jur. Christian Holtermann

Linnemann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Meißner Str. 103

01445 Radebeul

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechpartner

Carsten Baubkus
Geschäftsbereich: Zentrale Dienste
Recht
t: +49(0)355 365 1602
f: +49(0)355 3659 1602
carsten.baubkus@cottbus.ihk.de