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Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) beschränkt seit 1993 das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse und stellt Anforderungen an ihre Abgabe. Am 26. Januar 2017 traten grundlegend überarbeitete Änderungen dieser Verordnung in Kraft.
Nach der Verordnung müssen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV wiederkehrende Fortbildungen absolviert werden. Eine Fortbildung muss spätestens sechs Jahre nach der bestandenen Sachkundeprüfung durchgeführt und dann alle drei bzw. sechs Jahre wiederholt werden. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit bietet entsprechende Fortbildungslehrgänge an.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen darüber hinaus:
Die aktuelle Fassung der Chemikalien-Verbotsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Die Sachkundeprüfung im Land Brandenburg erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit:
Dezernat Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung,
Gentechnik, Chemikaliensicherheit
Dorfstraße 1
14513 Teltow OT Ruhlsdorf
Ansprechpartner: Herr Werner Tel.: 0331 8683 517
weiterführende Informationen:
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