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Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) beschränkt seit 1993 das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse und stellt Anforderungen an ihre Abgabe. Am 26. Januar 2017 traten grundlegend überarbeitete Änderungen dieser Verordnung in Kraft.
Nach der Verordnung müssen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV wiederkehrende Fortbildungen absolviert werden. Eine Fortbildung muss spätestens sechs Jahre nach der bestandenen Sachkundeprüfung durchgeführt und dann alle drei bzw. sechs Jahre wiederholt werden. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit bietet entsprechende Fortbildungslehrgänge an.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen darüber hinaus:
Die aktuelle Fassung der Chemikalien-Verbotsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Die Sachkundeprüfung im Land Brandenburg erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit:
Dezernat V5 - Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: +49 331 8683 - 570
Eine Übersicht über aktuelle Termine für Sachkundelehrgänge verschiedener Anbieter und mit unterschiedlichen Inhaltsspektren (eingeschränkte und umfassende Sachkunde; mit und ohne Berücksichtigung von Bioziden und PSM; mit und ohne integrierte Prüfung) finden Sie im Folgenden. Bitte beachten Sie, dass in in Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) für die Sachkundeprüfung zuständig ist. Bei eventuellen Rückfragen zur Eignung eines konkreten Lehrgangs für Ihre Bedarfe wenden Sie sich bitte an den oben angegebenen Kontakt des LAVG.
weiterführende Informationen:
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