Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsberatung
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Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit sein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.
Das hohe Renommee des Berufes resultiert u. a. aus der Vielfalt der ausbildenden Branchen und Betriebe, den facettenreichen Gestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Ausbildung und einer vielerorts professionellen Verzahnung mit den anspruchsvollen Inhalten der Berufsschule. Die Ausbildung gilt somit als praxisorientierte Alternative zu einem betriebswirtschaftlichen Bachelorstudium und bietet Absolventen ein sehr gutes Sprungbrett ins Berufsleben.
Die bewährte Grundausrichtung der Ausbildung wird mit der Neuordnung fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden u. a. in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
Um unter dem breiten Dach des Berufes die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert
Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen (siehe oben) aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet. Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. 6 Monaten vorgesehen. Die Wahl des Einsatzgebietes kann ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.
Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Eisatzgebiete wie folgt:
Wichtig: Von der Auflistung abweichende Einsatzgebiete können nach wie vor festgelegt werden, wenn in ihnen die notwenigen Kompetenzen gleichwertig vermittelt werden können. Mit Blick auf die derzeit übliche betriebliche Praxis decken die in der Verordnung genannten Einsatzgebiete den benötigten Bedarf bereits gut ab.
Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
Über die bereits gesetzten Standardberufsbildpositionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:
Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.
Die betriebliche Ausbildung der Industriekaufleute wird durch einen qualitativ hochwertigen und anspruchsvollen Unterricht durch den „dualen Partner Berufsschule“ ergänzt. Grundlage ist der KMK-Rahmenlehrplan. Dieser liegt ebenfalls komplett überarbeitet vor und ist in 13 Lernfelder für den berufsbezogenen Unterricht gegliedert. Aufgrund der Bildungshoheit kann es zu landesspezifischen Anpassungen kommen – der KMK-Rahmenlehrplan ist jedoch als fachlicher und zeitlicher Mindestmaßstab zu betrachten.
Die schulischen Lernfelder (LF) für die IK-Ausbildung gliedern sich wie folgt:
Die Abfolge der LF 3 bis 12 orientiert sich ausgehend vom Kundenauftrag an den betrieblichen Grundfunktionen bzw. Geschäftsprozessen. LF 2 ermöglicht bereits früh in der Ausbildung den Erwerb methodischer Grundkompetenzen für eine lösungsorientierte Projektbearbeitung. Diese Kompetenzen sind „spiralcurricular“ in den danach folgenden LF zu verstetigen und zu vertiefen. Im Sinne eines umfassenden Projektmanagements können sie besonders im LF 13 „Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen“ genutzt werden. Die Inhalte der Lernfelder 1 bis 7 sind prüfungsrelevant für Teil 1 der Abschlussprüfung und zeitlich prioritär zu vermitteln.
Eine gute Verzahnung der beiden Lernorte Betrieb und Schule trägt wesentlich zu dem erfolgreichen Gelingen einer Ausbildung bei. Die Praxis zeigt, dass sich eine planvolle Lernortkooperation zwischen den beteiligten Akteuren vor Ort regelmäßig auszahlt.
Die Marke „Industriekaufmann/-frau“ bleibt erhalten. Auszubildende können in der Vielfalt der Branchen in den Beruf starten. Sie werden als „Schnittstellenmanager“ für die Leistungserstellung entlang der industriellen Wertschöpfungskette mit offenen Lernzielformulierungen ausgebildet. Die künftige Entwicklung des Berufes und Ausbildungsgestaltung liegt wesentlich in Hand der Betriebe: Sie können weiterhin eine - auch über die Mindestinhalte hinausgehende - qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten und sich damit die Fachkräfte von morgen sichern.
Die modernisierte Ausbildungsordnung Industriekaufmann/-frau finden Sie im Bundesgesetzblatt unter folgendem Link: Verordnung , Rahmenlehrplan.
Bei Fragen rund um den modernisierten Beruf, zu den Ausbildungsvoraussetzungen und der neuen gestreckten Abschlussprüfung stehen Ihnen die Ausbildungsberater / Ausbildungsberaterinnen für den Beruf gerne zur Verfügung.
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