
Prüfungskoordination
t: +49(0)355 365 1211
f: +49(0)355 3659 1211
lothar.probst@cottbus.ihk.de
Viele Menschen mit Behinderungen haben bei Prüfungen besondere Probleme. In Sachen Prüfungen gibt es Hilfeleistung von der IHK.
Menschen mit Behinderungen können für ihre Prüfungen "Nachteilsausgleich" beantragen.
"Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt / behindert.
Nachteilsausgleich kann man für Ausbildungsprüfungen und Fortbildungsprüfungen beantragen.
Die IHK muss den Antrag auf Nachteilsausgleich prüfen: Haben alle Prüfungsteilnehmer gleich gute Prüfungsbedingungen ("Grundsatz der Chancengleichheit")?
Die Prüfungsbedingungen für einen Menschen mit Behinderung dürfen nicht schlechter und nicht besser sein, als die Prüfungsbedingungen der anderen Prüfungsteilnehmer.
Regeln für die Anträge auf Nachteilsausgleich:
Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag unser Antragsformular...
Spätestens wenn Sie sich zur Prüfung anmelden, dann müssen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Noch besser ist es, wenn Sie den Antrag früher stellen.
Wenn Sie den Antrag zu spät stellen, dann kann der Nachteilsausgleich vielleicht nicht mehr abschließend bearbeitet und/oder organisiert werden.
Sie müssen beweisen, dass Sie aufgrund einer Behinderung einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben.
Dazu brauchen Sie ein Attest (ärztliche Bescheinigung) vom Arzt oder ihren aktuellen Schwerbehindertenausweis.
Was eine Behinderung ist, ist in § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX festgelegt. Dort heißt es: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“
Außerdem brauchen Sie eine Stellungnahme von einem Facharzt oder Psychologen, in der die konkret beantragten Maßnahmen beschrieben und begründet werden.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um diese Nachweise!
Sie müssen an uns schicken:
das ausgefüllte Antrags-Formular
die erforderlichen Nachweise (z.B. Atteste, Schwerbehinderten-Ausweis)
Bitte senden Sie diese Unterlagen spätestens zum Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung an die IHK Cottbus.
Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie auf Ihrem Anmeldeschreiben zur Prüfung.
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