Nachteilsausgleich

Eine Frau mit Handycap schüttelt die Hand eines Mannes.
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Eine Frau mit Handycap schüttelt die Hand eines Mannes.

Viele Menschen mit Behinderungen haben bei Prüfungen besondere Probleme. In Sachen Prüfungen gibt es Hilfeleistung von der IHK.

Die Hilfe

Menschen mit Behinderungen können für ihre Prüfungen "Nachteilsausgleich" beantragen.

"Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt / behindert.

Nachteilsausgleich kann man für Ausbildungsprüfungen und Fortbildungsprüfungen beantragen.

Die IHK entscheidet

Die IHK muss den Antrag auf Nachteilsausgleich prüfen: Haben alle Prüfungsteilnehmer gleich gute Prüfungsbedingungen ("Grundsatz der Chancengleichheit")?
Die Prüfungsbedingungen für einen Menschen mit Behinderung dürfen nicht schlechter und nicht besser sein, als die Prüfungsbedingungen der anderen Prüfungsteilnehmer.

Die IHK prüft

  1. Hat die Prüfung mit Nachteilsausgleich die gleichen Prüfungsinhalte wie die Prüfung ohne Nachteilsausgleich?
    Verändert werden darf nur die Prüfungsform. Die Prüfungsinhalte unverändert.
  2. Wird die Prüfungsleistung bei allen Prüfungsteilnehmern gleich streng bewertet?
    Wenn die Prüfungsleistung gleich ist, dann müssen auch die Noten gleich sein.
  3. Hat der behinderte Mensch mit den beantragten Nachteilsausgleichsmaßnahmen weniger / keine Nachteile mehr in der Prüfung?

Antrag auf Nachteilsausgleich stellen

Regeln für die Anträge auf Nachteilsausgleich:

  • Jeder Antrag auf Nachteilsausgleich wird einzeln geprüft (Einzelfallentscheidung).
  • Der Antrag zum Nachteilsausgleich kann nur für einzelne Personen beantragt werden.
  • Bei kürzeren Krankheiten (z.B. Arm gebrochen) besteht kein Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag unser Antragsformular...

Wann müssen Sie den Antrag stellen?

Spätestens wenn Sie sich zur Prüfung anmelden, dann müssen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Noch besser ist es, wenn Sie den Antrag früher stellen.
Wenn Sie den Antrag zu spät stellen, dann kann der Nachteilsausgleich vielleicht nicht mehr abschließend bearbeitet und/oder organisiert werden.

Was müssen Sie beachten?

Sie müssen beweisen, dass Sie aufgrund einer Behinderung einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben.
Dazu brauchen Sie ein Attest (ärztliche Bescheinigung) vom Arzt oder ihren aktuellen Schwerbehindertenausweis

Was eine Behinderung ist, ist in § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX festgelegt. Dort heißt es: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“

Außerdem brauchen Sie eine Stellungnahme von einem Facharzt oder Psychologen, in der die konkret beantragten Maßnahmen beschrieben und begründet werden.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um diese Nachweise!

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Sie müssen an uns schicken:
das ausgefüllte Antrags-Formular
die erforderlichen Nachweise (z.B. Atteste, Schwerbehinderten-Ausweis)

Bitte senden Sie diese Unterlagen spätestens zum Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung an die IHK Cottbus.
Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie auf Ihrem Anmeldeschreiben zur Prüfung.

Ansprechpartner

Lothar Probst
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Prüfungskoordination
t: +49(0)355 365 1211
f: +49(0)355 3659 1211
lothar.probst@cottbus.ihk.de