Betriebliches Gesundheitsmanagement

Übersicht:

Was ist Betriebliches Gesundheitsmanagement?

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gilt als wichtiger Teil eines umfassenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Es integriert folgende Elemente:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Berufliches Eingliederungsmanagement (BEM): Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und die Vermeidung von Fehlzeiten sowie die (Re-)Integration von chronisch kranken Mitarbeitern
  • Personalmanagement (Personalstrategie, Personal- & Organisationsentwicklung)
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden (Verhaltens- und Verhältnisprävention)

Erfolgsfaktor Betriebliches Gesundheitsmanagement 

Älter werdende Belegschaften, akuter Fach­kräftemangel, psychische Belastungen so­wie die Folgen der Corona-Pandemie for­dern Unternehmen zunehmend heraus, sorgsam mit ihrer Belegschaft umzugehen. In verschiedenen Veranstaltungen informiert die Industrie- und Handelskammer Cottbus mit weiteren Partnern daher auch zum Thema "Betriebliches Gesundheitsmanagement" (BGM).  Interessierte Unternehmen erfahren dabei, was BGM ist und wie es aufgebaut ist. Die Themen Arbeitsschutz, betriebliches Eingliederungs­management und medizinische Leistungen zur Prävention ergänzen den Gesamtumfang eines BGM. Einen Austausch in regionalen Netzwer­ken wollen die Kammern fortan noch stärker unterstützen. 

Aufwendungen und Finanzierungsformen

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es häufig nicht einfach, Gesundheitsangebote für ihre Mitarbeiter in den Arbeitsalltag zu integrieren. Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind jedoch verschieden umsetzbar und bieten zahlreiche Vorteile. Um mehr Akzeptanz zu für dieses Thema zu schaffen, finden Sie nachfolgend exemplarisch ein paar Tipps zur BGM-Finanzierung aufgelistet.  

Steuerliche Vorteile

Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34 kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr immerhin 500 Euro lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Dabei werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen u.a. Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Suchtprävention und Stressbewältigung. Nicht darunter fallen hingegen Beiträge bei Sportvereinen oder Gesundheitszentren wie Fitnessstudios. Ein Steuerberater kann Ihnen dazu weiterführende Informationen geben.

Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge

Darüber hianus bietet sich die Möglichkeit, je Mitarbeitenden bis zu 50 Euro pro Monat eine Sachzuwendung zugute kommen zu lassen. Eine Analyse vor der Durchführung der Maßnahme ist nicht zwingend notwendig. Es wird aber eine Klärung mit dem Finanzamt/Steuerbüro empfohlen.

Programm: unternehmensWert: Mensch

Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm für die moderne Personalpolitik, das sich auf die Bedürfnisse des Mittelstands spezialisiert. Es wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

BAFA-Förderung:

Die Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist seit 2016 unter dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ neu ausgerichtet worden. In diesem Rahmen ist auch das Gesundheitsmanagement beratungsfähig. Die Durchführung der Beratungsförderung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).  

Konkrete Angebote für Ihr Unternehmen gibt es reichlich. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet z.B. mit dem Online-Ratgeber Krankenversicherung eine hilfreiche Übersicht zu Grundsatzfragen der Prävention. Krankenkassen, Versicherungs- und Bildungsträger sowie zahlreiche private Anbieter im Land Brandenburg bieten hier umfangreiche Informationsmöglichkeiten und attraktive Angebote zur Gesundheitsförderung im Betrieb. Mit dem Beratungs- und Informationsportal der regionalen Koordinierungsstellen erhalten Unternehmen unabhängig von Branche und Beschäftigtenzahl eine kostenfreie, professionelle Anlaufstelle in Sachen betrieblicher Gesundheitsförderung. 

Ansprechpartner

Marcel Petermann
Leiter Regionalcenter Oberspreewald-Lausitz
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
t: +49(0)355 365 3200
f: +49(0)355 3659 3200
marcel.petermann@cottbus.ihk.de