Anmeldung Ausbildungsabschlussprüfung

Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie sich zunächst anmelden. Sind Sie Auszubildender oder Umschüler in einem Unternehmen, bei einem Bildungsträger oder in einem Oberstufenzentrum, werden Sie rechtzeitig schriftlich durch die IHK Cottbus zur Anmeldung aufgefordert. Möchten Sie extern oder aufgrund guter Leistungen vorzeitig an einer Abschlussprüfung teilnehmen, dann melden Sie sich bitte unter Beachtung dieser Fristen selbstständig an.

Anmeldeschluss

Frühjahrsprüfung:  15. November
Sommerprüfung:  01. Februar
Herbstprüfung:      15. Mai
Winterprüfung:      01. September

Zu folgende Berufe gibt es Hinweise und Anlagen zur Prüfungsanmeldung, zu finden im Download-Center: Elektroberufe, Industrieelektriker/-in,  IT-Berufe, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandelsmanagement, Mechatroniker/-in, industrielle Metallberufe, Kaufmann/-frau für Büromanagement, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen

Abgabetermin der Antragsformulare zur Projektarbeit, dem Report oder der Fachaufgabe

Winterprüfung: 01. September

Sommerprüfung: 01. Februar

Wer kann an einer "Externen Prüfung" teilnehmen?

Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangene Berufsausbildung ("Externe Prüfung")

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG § 45) ermöglicht auch Menschen ohne Berufsausbildung die Teilnahme an einer IHK-Abschlussprüfung („Externe Prüfung“).

Voraussetzung dafür ist der Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die in der Verordnung des Ausbildungsberufes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, festgelegt sind.

Zur Abschlussprüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie mindestens das 1 ½-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Bei einem 3-jährigen Ausbildungsberuf sind dies z. B. 4 ½ Jahre Berufspraxis.

Sie können die Teilnahme an einer externen Prüfung bei der IHK beantragen, in deren Kammerbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Zum Kammerbezirk der IHK Cottbus gehören die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie die kreisfreie Stadt Cottbus.

Sollten Sie einen anderen Wohnsitz haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.

Welche Nachweise und Unterlagen müssen eingereicht werden?

Eingereicht werden muss ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular zur externen Prüfung (PDF). Bitte vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer anzugeben. So können Fragen schneller geklärt werden. Des Weiteren benötigen wir von Ihnen eine dataillierte Aufstellung, in welchen Arbeitsgebieten Sie tätig waren und welche Kompetenzen Sie erworben haben.

Für eine Zulassung müssen Arbeitszeugnisse über Dauer und Inhalt Ihrer betrieblichen Tätigkeit und - soweit vorhanden - auch Abschlusszeugnisse, Zertifikate oder Nachweise über Schulungsmaßnahmen in Kopie eingereicht werden.

Selbstständige Tätigkeiten sollten in geeigneter Weise belegt werden, z.B. durch einen Steuerberater, Gewerbeanmeldungen oder Referenzen.

Anmeldefristen und Prüfungstermine

Es gelten die Anmeldefristen und Prüfungstermine (siehe entsprechender Beruf) der Sommer- und Winterabschlussprüfungen.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Auszubildende können vor Abschluss ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Eine vorzeitige Zulassung ist möglich, wenn

1. der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule dem Auszubildenden überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen, d. h.

  • die praktischen Leistungen im Ausbildungsbetrieb mit mindestens "gut" und
  • die theoretischen Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens "gut" (bis 2,49) bewertet werden und
  • dabei keine Note schlechter als "drei" ist.

2. der Auszubildende an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung oder dem Teil 1 der Abschlussprüfung teilgenommen hat und

3. alle für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden.

Welche Nachweise und Unterlagen müssen bei der IHK Cottbus eingereicht werden?

Eingereicht werden muss vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular vorzeitige Zulassung (PDF) mit dem Einverständnis des Ausbildungsunternehmens und der Bescheinigung der zuständigen Berufsschule, die nicht älter als 2 Monate sein darf. Bitte vergessen Sie nicht, dem Antrag eine Kopie der Teilnahmebescheinigung der Zwischenprüfung oder dem Teil 1 der Abschlussprüfung beizufügen.

Download-Center Ausbildungsprüfungen 

Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1222
f: +49(0)355 3659 1222
sabine.feldmann@cottbus.ihk.de
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsprüfung
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f: +49(0)355 3659 1230
antje.gienapp@cottbus.ihk.de
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1240
f: +49(0)355 3659 1240
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Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Prüfungskoordination
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sarah.blinde@cottbus.ihk.de
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Prüfungskoordination
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marco.jurk@cottbus.ihk.de