Anerkennung und Überwachung von Schulungen für Gefahrgutbeauftragte

Die Industrie- und Handelskammer ist zuständig für die Anerkennung von Lehrgängen und die Überwachung von Schulungen für Gefahrgutbauftragte, die Veranstalter in Schulungsstätten im Kammerbezirk der IHK durchführen.

Die Anerkennung der Veranstalter erfolgt nach einem durch eine (bundeseinheitliche) Satzung festgelegten Verfahren. Die IHK legt dabei Mindestanforderungen u. a. zur Beschaffenheit der Lehrgangsräumlichkeiten fest. Die Checkliste  dazu finden  Sie nebenstehend.

Das Anerkennungsverfahren sorgt dafür, dass die Lehrgangsinhalte immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden und die Lehrkräfte entsprechend der Entwicklung der Vorschriften weitergebildet werden. Dadurch werden Einheitlichkeit und ein qualitativ hohes Niveau der Schulungen zu Gunsten der Unternehmen sichergestellt.Die ordnungsgemäße Durchführung der Schulungen wird von der Kammer überwacht.

An einer Anerkennung interessiert?

Ein Vorabgespräch ist eine Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren. Bitte kontaktieren Sie uns. Anschließend senden wir Ihnen den entsprechenden Antrag zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Sachkundeprüfung Gefahrgut und Ausbildereignungsprüfung
t: +49(0)355 365 1103
f: +49(0)355 3659 1103
gabriela.haschenz@cottbus.ihk.de