Weiterbildungsberatung/Beratung Anerkennungsverfahren
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Sie möchten einen Elektromechaniker aus Polen einstellen, wissen aber nicht, was von seiner Qualifikation zu halten ist? Sie haben in der Türkei eine Ausbildung als Bauzeichner absolviert, können damit aber keinen deutschen Personaler überzeugen? Hier helfen die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) als zentrale Stelle für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich der IHKs.
Viele Migranten haben in ihrem Herkunftsland berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse erworben, die hierzulande dringend gebraucht werden. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) – in der Öffentlichkeit auch Anerkennungsgesetz genannt - räumt ihnen einen Rechtsanspruch auf Überprüfung ihrer Qualifikationen ein.
Kern einer – vollständigen oder teilweisen – Anerkennung ist die Gleichwertigkeitsfeststellung. Verläuft sie erfolgreich, erhält der Antragsteller einen Bescheid, mit dem er sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben kann. Das bedeutet aber nicht, dass ihm ein deutscher Abschluss zuerkannt wird.
Personen, denen die volle Gleichwertigkeit ihrer Auslandsqualifikation bescheinigt wird, haben die gleichen Rechte wie Personen mit einem deutschen Prüfungszeugnis. Es wird ihnen allerdings kein deutsches Prüfungszeugnis erteilt, sondern ein Gleichwertigkeitsbescheid.
Eine individuelle Erstberatung zu Antragstellung, Verfahrensablauf, Kosten und Dauer erhalten Sie bei der IHK Cottbus.
Anträge können bei der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) gestellt werden. Die IHK FOSA ist die zentrale Stelle für die Prüfung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich der Industrie- und Handelskammern.
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