Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
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Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft große Teile der deutschen Industrie. Alle in der EU ansässigen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Elektrizität, Düngemittel und Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen diese seit dem 01. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden. Berichtspflichtig ist der Zollanmelder oder dessen "Direkter Vertreter".
In Deutschland ist als zuständige Stelle die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) festgesetzt worden, welche das Übergangsregister sowie das CBAM-Portal eingerichtet hat. Mit Ende des ersten Berichtsquartals lassen wir die Startphase Revue passieren und geben Ihnen in unserem Webinar Hinweise zum aktuellen Berichtszeitraum sowie zum Einsatz digitaler Tools für die Vereinfachung Ihrer Berichtserstattung.
Programmschwerpunkte:
Begrüßung
Silke Schwabe, Leiterin Geschäftsbereich Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung, IHK Cottbus
Update CBAM - Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarfe, Umsetzung und Compliance
Rechtsanwalt Lars Hillmann, GvW Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Nutzung digitaler Tools zur Einhaltung der CBAM-Regularien im Unternehmen
Georg Fischer, osapiens Service GmbH, Product Specialist
Fragen und Antworten
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigung und ein bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn den Teilnahmelink.