Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit
Nachhaltige Unternehmensführung
+49 (0) 355 365 1405
+49 (0) 355 3659 1405
toni.beyer@cottbus.ihk.de
Nach der CSRD werden nach und nach rund 15.000 Unternehmen in Deutschland gesetzlich zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Das bedeutet: Für den Lagebericht sind nun nicht mehr nur finanzielle Informationen relevant. Zusätzlich müssen Unternehmen darüber berichten, welchen Einfluss sie auf Umwelt und Gesellschaft haben – auch auf die Biodiversität. Die entscheidende Neuerung dabei ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Grundlage des Nachhaltigkeitsberichts sein wird. Bei dieser Analyse werden Auswirkungen und Einfluss sowie gleichermaßen Abhängigkeiten untersucht. Dabei sollten Unternehmen ihre Produktionsstandorte, Prozesse, Ressourcen und Lieferanten in den Blick nehmen.
Doch wie weit sollen Unternehmen ihre Lieferketten nun rückverfolgen? Welche Tools helfen dabei? Welche Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität kommen in den Bericht? Und: Nutzt die Richtlinie wirklich einer schwindenden Artenvielfalt oder ist sie lediglich unnötige Bürokratie für Unternehmen? Darüber möchten wir mit den Macher*innen und Problemlöser*innen in unserer gleichnamigen Dialogreihe sprechen.
Die Veranstaltung wird am 08. Dezember 2023 zwischen 12:30 und 13:30 Uhr digital via MS Teams stattfinden.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.