Geschäftsbereich: Zentrale Dienste
Recht
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Am 2. Juli 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland rechtskräftig. Seitdem müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden die neuen Compliance-Anforderungen bereits erfüllen. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind ab dem 17. Dezember 2023 ebenfalls in der Pflicht, ein Hinweisgebersystem einzuführen.
Besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen wirft die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis viele Fragen auf, u.a.:
- Welche Anforderungen muss ein Hinweisgebersystem erfüllen?
- Wie ist der Umgang mit eingehenden Meldungen?
- Welche internen Ressourcen benötige ich?
- Wie kann ich ein Hinweisgebersystem nachhaltig erfolgreich und mit hoher Akzeptanz in der Belegschaft einführen?
Ihr Referent ist Dr. Thomas Altenbach, CEO von LegalTegrity. Als Anwalt im Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten Compliance-Spezialisten und Mitglied einer UN-Expertengruppe zur Korruptionsvermeidung.
Hier können Sie sich anmelden event.cottbus.ihk.de/IHK-Hinweisgeberschutzgesetz