CBAM Der neue CO2-Grenzausgleich: Worauf sich Importeure jetzt vorbereiten müssen!

Mit der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-VO) führt die EU neue umfangreiche Meldepflichten für Importeure von bestimmten CO-2 intensiven Waren ein. Betroffen sind die Warengruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Für alle Importe ab 1. Oktober 2023 müssen Importeure melden, wie viele Tonnen CO2-Äquivalente in den eingeführten Waren ent-halten sind (sog. „graue Emissionen“). Die erste Meldung ist im Januar 2024 abzugeben. Hierfür sind äußerst detaillierte Daten aus den Herstellungsanlagen in Drittländern erforderlich. Ab 1. Januar 2026 dürfen nur noch „zugelassene CBAM-Anmelder“ die gelisteten Waren einführen. Zudem sind dann für die in den Importierten Waren enthaltenen Tonnen CO2-Äquivalente sogenannte CBAM-Zertifikate zu erwerben und abzugeben. Ziel ist es, dass importierte Waren einen ähnlichen CO2-Preis auferlegt bekommen („Grenzausgleich“), wie Waren, die in der EU hergestellt wurden und für die das EU-Emissionshandelssystem gilt. 

Lassen Sie sich im Webinar einen Überblick über das CO2-Grenzausgleichssytem, die zuständigen Behörden und das Regelungswerk geben. Den Schwerpunkt werden die kurzfristig zu erfüllenden Meldepflichten bilden. Dabei wird auch dargestellt, in welchem Umfang Importeure Standardwerte nutzen können. Ziel des Webinars ist die Identifikation der konkreten Handlungsbedarfe bei Importeuren.

Programmschwerpunkte:

  • Begrüßung 
    Silke Schwabe, Leiterin Geschäftsbereich Außenwirt-schaft und Unternehmensentwicklung, IHK Cottbus 
  • CBAM: Wirtschaftspolitische Einschätzung der IHK-Organisation
    Klemens Kober, Leiter des Referats Handelspolitik, EU-Zollfragen, Transatlantische Beziehungen, DIHK Brüssel
  • Carbon Border Adjustment Mechanism - Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarf, Compliance
    Rechtsanwalt Lars Hillmann, GvW Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
  • Fragen und Antworten 

Formular zur Anmeldung

Anzahl der Teilnehmer: 44

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Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung in Bild und Ton zu dokumentieren. Mit der Teilnahme erkläre ich mich mit Aufnahmen meiner Person, ihrer Veröffentlichung in den IHK-Medien und der Zurverfügungstellung an Dritte zur Berichterstattung über diese Veranstaltung einverstanden. Dieses Einverständnis gilt auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

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Zusätzliche Informationen

Datum

24.10.2023

Uhrzeit

14:30 - 16:30 Uhr

Ort

Webinar

Veranstalter

Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus
Tel: 0355 365-0
Goethestraße 1
03046 Cottbus

Preis

kostenfrei

Verfügbare Downloads

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Ansprechpartner

Silke Schwabe

Leiterin Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
+49(0)355 365 1503
+49(0)355 3659 1503
silke.schwabe@cottbus.ihk.de