Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) - Das System der CO2-Grenzausgleichsabgabe

CBAM betrifft den Import von bestimmten Waren aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Betroffen sind EU-Importeure von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff. Maßgeblich ist die für den Import verwendete Zolltarifnummer. Da es bislang keine Bagatellgrenzen gibt, sind auch Importeure mit geringen Mengen betroffen.

Bereits ab dem 1. Oktober 2023, mit dem Beginn der Übergangsphase, werden diesbezüglich erste Meldepflichten auf Unternehmen zukommen. Während dieser Phase müssen Unternehmen die direkten und indirekten Emissionen, welche im Produktionsprozess der importierten Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren und einen vierteljährlichen Bericht (erstmalig bis spätestens zum 31. Januar 2024) – sog. CBAM-Bericht – einreichen. Ab dem 1. Januar 2026 ist die vollständige Umsetzung geplant. Ab diesem Zeitpunkt kommen weitere weitreichendere Verpflichtungen auf Unternehmen zu.

Im Webinar erhalten Sie einen Überblick über die neuen Verpflichtungen – und wie Ihr Unternehmen diesen Anforderungen gerecht werden kann. Leider ist noch sehr viel unklar, da die Durchführungsverordnung in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vorliegt.

Themenschwerpunkte:

  • Einführung und Bedeutung von CBAM
    Marc Bauer, Referatsleiter Internationaler Warenverkehr IHK Region Stuttgart
  • CBAM-Berichtspflichten
    Sarah Krohn, Referentin für außenwirtschaftliche Bescheinigungen und Zollrecht IHK Düsseldorf
  • Ermittlung der betroffenen Emissionen - wie wird der CO2 Preis für eingeführte Produkte berechnet
    Melanie Behle-Schalk, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Digitale Lösungen zur systemseitigen Implementierung von CBAM
    Sebastian Klotz, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Handlungsbedarf
    Marc Bauer, Referatsleiter Internationaler Warenverkehr IHK Region Stuttgart
  • Fragenrunde
    Marc Bauer, Referatsleiter Internationaler Warenverkehr IHK Region Stuttgart, 
    Sarah Krohn, Referentin für außenwirtschaftliche Bescheinigungen und Zollrecht IHK Düsseldorf

Das Webinar wird in Kooperation mit der IHK Region Stuttgart durchgeführt.

 ZUR ANMELDUNG

Zusätzliche Informationen

Datum

03.08.2023

Uhrzeit

10:00 - 11:30 Uhr

Ort

Webinar

Veranstalter

IHK Düsseldorf

Preis

kostenfrei

Veranstaltung exportieren

Ansprechpartner

Silke Schwabe

Leiterin Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
+49(0)355 365 1503
+49(0)355 3659 1503
silke.schwabe@cottbus.ihk.de