Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
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Die Handelsabkommen, die die Europäische Union mit zahlreichen Staaten abgeschlossen hat, eröffnen durch die Einräumung von meist auf Gegenseitigkeit ausgerichteten Zollpräferenzen / Zollvergünstigungen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für einen begünstigten, in der Regel sogar zollfreien Marktzugang. Um diesen Kosten- bzw. Wettbewerbsvorteil praktisch nutzen zu können, müssen allerdings die zum Teil recht komplizierten Regelungen der Handelsabkommen genau eingehalten werden. Auch Zulieferer sind in den Prozess des Nachweises der Präferenzberechtigung im Rahmen der Abgabe von Lieferantenerklärungen eingebunden. Es müssen sich unter Wettbewerbsgesichtspunkten daher heute vermehrt auch Unternehmen mit dem Thema der Zollpräferenzen beschäftigen, die selbst nicht aktiv am Außenhandel teilnehmen. Dieses Spezialseminar stellt zunächst die Bedeutung des Ursprungsbegriffes im Internationalen Handel vor und nimmt eine systematische Abgrenzung des handelspolitischen Warenursprungs von der Herkunftsmarkierung „Made in …“ und dem präferenziellen Warenursprung vor. Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden Fragen der räumlichen und praktischen Anwendung der Handelsabkommen der Europäischen Union, die auf die import- und/oder exportseitig ausgelegte Gewährung von Zollvergünstigungen ausgerichtet sind. Zentrale Themen sind dabei die formale Prüfung der Präferenzberechtigung, die Ausstellung von Präferenznachweisen (Warenverkehrsbescheinigungen, Rechnungserklärungen zur Präferenzberechtigung und Lieferantenerklärungen), die intern erforderliche Dokumentation und die Nutzung möglicher Vereinfachungen.
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Unternehmen, die selbst aktiv unter Nutzung von Zollpräferenzen am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen (strategische Unternehmensplanung; Präferenzprüfung; Erstellung von Präferenznachweisen; Ausstellung, Anforderung, Prüfung und Verwaltung von Lieferantenerklärungen), Mitarbeiter von Unternehmen, die regelmäßig durch die Abgabe von Lieferantenerklärungen in den Prozess der Erstellung von Präferenznachweisen eingebunden sind; Unternehmen, die als „Ermächtigter Ausführer" oder „Registrierte Exporteure" dazu verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern regelmäßige Schulungen anzubieten; Unternehmen, die beabsichtigen, künftig unter Nutzung von Zollpräferenzen zu importieren oder zu exportieren.
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