Beratungsangebot für Unternehmen in Krisensituationen

Im Rahmen der unterschiedlichen Krisen sind Unternehmen in Finanzierungsschwierigkeiten geraten, welche oft nur zum Teil durch die unterschiedlichen staatlichen Hilfen ausgeglichen werden konnten und können. 

Damit sind Geschäftsleiter von Unternehmen in der Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Wird die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages verletzt, kann der zur Antragstellung Verpflichtete sich strafbar machen, wenn er den Antrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig stellt.

Um Unternehmen die Möglichkeiten zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten aufzuzeigen, bietet die IHK Beratungsgespräche an. 

Neben neuen Finanzierungs- und Fördermitteln kommen auch weitere Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen besonderer Verfahren in Frage. In individuellen Beratungsgesprächen kann jeder Einzelfall auf seine rechtlichen und betriebswirtschaftlichen  Besonderheiten beleuchtet werden. 

Bitte melden Sie sich telefonisch an, Bernd Hahn 0355 365 3102.

 

Zusätzliche Informationen

Datum

30.05.2023

Uhrzeit

13:00 - 16:30 Uhr

Ort

Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus

Tel: 0355 365-0
Goethestraße 1
03046 Cottbus

Preis

kostenfrei

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Ansprechpartner

Bernd Hahn

Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzierung, Förderung und Krisenmanagement
+49(0)355 365 3102
+49(0)355 3659 3102
bernd.hahn@cottbus.ihk.de