Lebensmittelhygiene in der Gastronomie - aktuelle Rechtsvorschriften

IHK–Veranstaltung zur Umsetzung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) inklusive Wiederholungsbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 (4) IFSG)

Die Lebensmittelüberwachungsbehörde überprüft regelmäßig die Einhaltung der Hygienevorschriften. Dies betrifft Lebensmittelhersteller genauso wie Restaurants, Imbisse, Kantinen oder Caterer. Die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen der Lebensmittelhygiene sind in der Europäischen Verordnung festgelegt.

Unsere kostenfreie Veranstaltung am 9. November 2022 von 9:00 – 12:00 Uhr hilft Ihnen bei der Umsetzung der aktuellen Lebensmittelhygienevorschriften:

Die Referentin - Frau Dr. Uta Diekmann - informiert Sie über folgende Inhalte:

  • Grundsätze zur gewerblichen Küchenhygiene
  • Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln
  • Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln (loser Ware)
  • Kennzeichnungspflicht für 14 Hauptallergene
  • Umgang mit Problemen der Kennzeichnungspflicht
  • Vermeidung von Kreuzkontaminationen
  • Umgang mit Überwachungsbehörden mit der neuen Verordnung
  • Wiederholungsbelehrung nach § 43 (4) IFSG 

Nutzen Sie die Online-Schulung als wiederholende Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für Mitarbeiter aus dem Bereichen Service und Küche.


Anmeldungen sind bis 4.11.2022 möglich!

Bitte verwenden Sie für die Anmeldung diesen Link: ANMELDUNG! oder das Anmeldeformular

 

Formular zur Anmeldung

Registrierungszeitraum abgelaufen

Zusätzliche Informationen

Datum

09.11.2022

Uhrzeit

09:00 - 12:00 Uhr

Ort

Webinar

Preis

kostenfrei

Veranstaltung exportieren

Ansprechpartner

Manuela Lehner

Regionalcenter Elbe-Elster
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Projektmanagement Unternehmensnachfolge
+49(0)355 365 3304
+49(0)355 3659 3301
manuela.lehner@cottbus.ihk.de