Das Reise- und Tourismusrecht - Wie werden rechtssicher Leistungen und Werbung im Tourismus angeboten? - AUSGEBUCHT -

Das Reise- und Tourismusrecht

Wie werden rechtssicher Leistungen und Werbung im Tourismus angeboten?

Reiseveranstalter, Pensionen, Vermieter von Ferienwohnungen, Hoteliers und Gastronomen mit Pauschalangeboten stellen sich oft die Frage, wie kann juristisch korrekt und doch kreativ geworben werden. Sind meine Verträge mit dem Gast rechtssicher?

In der Veranstaltung wird Ihnen eine spezialisierte Rechtsanwältin auf Reise- und Tourismusrecht die Grundlagen im Reise- und Vertrags-, Beherbergungs- und Wettbewerbsrecht näher bringen. Sie wird Ihnen juristische Anforderungen anhand von Fallbeispielen erörtern. 

Dieses Onlineseminar leistet einen Beitrag für die Rechtssicherheit, indem aufgezeigt wird:

  • Vom Beherberger zum Reiseveranstalter, ab wann gilt das Reiserecht?
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Reise- und Tourismusrecht
  • Stornoberechnung bei Reiserücktritt (Wahlrecht konkret oder pauschal)
  • Was wird in der Touristik so abgemahnt?  
  • Aktuelles Beherbergungsrecht 
  • Die Werbung mit „non- refundable“ (nicht erstattungsfähig) in Buchungsportalen 
  • Social Media und das geltende Recht        
  • Verwertung von Bildern in Internet, instagram, facebook und Co.

Referentin:  spezialisierte Rechtsanwältin auf Reise- und Tourismusrecht Anja Smettan-Öztürk, Rechts­an­walts­kanz­lei Smettan-Öztürk

++++ ACHTUNG: Die Veranstaltung ist ausgebucht +++++

Zusätzliche Informationen

Datum

06.06.2023

Uhrzeit

10:00 - 11:30 Uhr

Ort

Webinar

Veranstalter

IHK Cottbus

Preis

kostenfrei

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Ansprechpartner

Claudia Brüschle

Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Tourismus
+49(0)355 365 1403
+49(0)355 3659 1403
claudia.brueschle@cottbus.ihk.de