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katrin.balzke@cottbus.ihk.de
Das Thema „Impfungen und Testungen gegen das Corona-Virus“ wirft für Unternehmen immer wieder neue Fragen auf. Dieses Webinar gibt Antworten auf jene häufigsten, arbeitsrechtlichen Fragen, die Impfungen und Testungen aus betrieblicher Sicht mit sich bringen.
Darunter:
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 10. September 2021 – Was bleibt bestehen? Was ist neu?
Wie kann die erforderliche „arbeitsschutzrechtliche Unterweisung“ zum Thema Corona und Impfungen meiner Mitarbeitenden aussehen?
Woher bekomme ich die nötigen Inhalte und Informationen der Unterweisung her?
Welche Anweisungen kann ich als Unternehmen geben?
Welche neuen Pflichten habe ich als Unternehmen (z.B. Abstellung zu den Impfungen, aktive Unterstützung der Betriebsärzte)?
Muss der Arbeitgeber im Quarantänefall Lohnfortzahlungen leisten?
Welchen Einfluss hat dabei der Impfstatus des Arbeitnehmers?
...
Änderungen im Infektionsschutzgesetz zum 24. November 2021 - 3G am Arbeitsplatz, Homeoffice-Pflicht
Was bedeuten die neuen Regeln für Arbeitgeber?
Wie können Unternehmen die neuen Regeln umsetzen?
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitenden?
Wer trägt die Kosten für fällige Corona-Tests wenn Arbeitnehmende ungeimpft sind?
...
Impfen im Unternehmen
Welche Möglichkeiten bestehen? Wer trägt die Kosten? Welche Haftungsrisiken sind zu beachten? Ist der Betriebsrat zu beteiligen? Besteht die Testangebotspflicht auch für geimpfte Mitarbeitende?
Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen gegenüber nicht geimpften und geimpften Mitarbeitenden mit Blick zum Beispiel auf:
- Zutrittsverweigerung
- Anordnen der Impfung
- Freistellung für die Impfung
- Entgeltfortzahlung im Falle einer Corona-Erkrankung
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an alle, die sich in Unternehmen mit der Umsetzung der aktuell geltenden Corona-Regeln auseinander setzen.
Die Anmeldung zu den Webinaren nehmen Sie bitte direkt über das Online-Buchungsportal der DIHK-Bildungs-gGmbH vor (https://seminare.dihk-bildungs-gmbh.de/dihk/).
Registrieren Sie sich bitte mit Ihrer eigenen E-Mail-Adresse. Mehrfachanmeldungen unter einer E-Mail Adresse sind technisch leider nicht realisierbar, da die E-Mail-Adresse den Zugang zum Webinar ermöglicht. Eine telefonische Anmeldung über die DIHK-Bildungs-gGmbH ist nicht möglich, da die Teilnehmenden schriftlich die AGBs akzeptieren und dem Datenschutz zustimmen müssen.
Antworten auf die wichtigsten inhaltlichen Fragen zum neuen betrieblichen Infektionsschutz finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz.
Bei wichtigen Rückfragen bezüglich der Corona-Webinare nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten der DIHK-Bildungs-gGmbH:
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