Lebensmittelhygiene in der Gastronomie - aktuelle Rechtsvorschriften

IHK–Veranstaltung zur Umsetzung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) inklusive Wiederholungsbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Die Lebensmittelüberwachungsbehörde überprüft regelmäßig die Einhaltung der Hygienevorschriften. Dies betrifft Lebensmittelhersteller genauso wie Restaurants, Imbisse, Kantinen oder Caterer. Die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen der Lebensmittelhygiene sind in der Europäischen Verordnung festgelegt.

Unsere kostenfreie Veranstaltung am 15. November 2021 von 9:00 – 12:00 Uhr hilft Ihnen bei der Umsetzung der aktuellen Lebensmittelhygienevorschriften:

Die Referentin - Frau Dr. Uta Diekmann - informiert Sie über folgende Inhalte:

  • hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
  • Personalhygiene/ Infektionsschutzgesetz
  • Produktionshygiene/ z. B. verschiedene Fleischsorten, Fisch, Eier, Milch, Frittier-Fett
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  • Schankanlage
  • Schädlinge
  • betriebliche Eigenkontrollen, Rückverfolgbarkeit

Nutzen Sie die Online-Schulung als wiederholende Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für Mitarbeiter aus dem Bereichen Service und Küche.


Anmeldungen sind bis 11.11.2021 möglich!


Der Einwahllink wird Ihnen nach erfolgter Anmeldung  per E-Mail zugeschickt.

Formular zur Anmeldung

Registrierungszeitraum abgelaufen

Zusätzliche Informationen

Datum

15.11.2021

Uhrzeit

09:00 - 12:00 Uhr

Ort

Online-Veranstaltung

Tel: 0355 365 2264
Goethestraße 1
03046 Cottbus

Preis

kostenfrei

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Ansprechpartner

Manuela Lehner

Regionalcenter Elbe-Elster
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Projektmanagement Unternehmensnachfolge
+49(0)355 365 3304
+49(0)355 3659 3301
manuela.lehner@cottbus.ihk.de