Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Messen und Veranstaltungen
+49(0)355 365 1311
+49(0)355 36526 1311
antje.wendenburg@cottbus.ihk.de
Zum September 2021 ergeben sich weitreichende Änderungen im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Österreich.
Diese betreffen insbesondere von der Melde- und Bereithaltungspflicht ausgenommene Tätigkeiten, die Umgestaltung der Rahmenmeldung sowie die Änderung der Verwaltungsstrafen bei Nichtmeldung, Nichtbereithaltung sowie bei Unterentlohnung
Die Expertin Beatrix Holzbauer, Abteilungsleiterin Recht der Deutschen Handelskammer in Österreich (DHK), informiert u. a. über folgende Fragestellungen in diesem kompakten Webinar:
- Wann muss ein Einsatz in Österreich gemeldet werden?
- Änderungen bei den Meldungen sowie Bereithaltungspflichten bei der Entsendung von Arbeitnehmer/innen
- Änderungen betreffend Verwaltungsstrafen
Anmeldungen zur Online-Veranstaltung sind bis zum bis 20. September 2021 möglich.
Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung und den Einwahl-Link (GoTo Webinar) erhalten Sie nach Anmeldeschluss am Vortag der Online-Veranstaltung.