Brexit - UKCA-Kennzeichnung : Anwendungsfrist verlängert

Die Vorgaben zur UKCA-Kennzeichnung traten am 01.01.2021 bereits in Kraft. Bisher war der Stichtag der Umstellung von CE-Kenzeichnung auf UKCA-Kennzeichen für den Warenvertrieb in UK der 01.01.2022. Am 24.08.2021 wurde entschieden, diese Frist auf Anfang 2023 zu verschieben, das heißt, bis zu diesem Termin ist es noch möglich mit der CE-Kennzeichnung Waren nach UK zu versenden.

Das britische Wirtschaftsministerium (BEIS) bietet am 02.09.2021 ein Webinar zu Umstellung der CE auf die UKCA-Kennzeichnung an. Dieses richtet sich an Unternehmen, Unternehmensvertreter, Organisationen und Wirtschaftsverbände. Es zeigt auf, welche Maßnahmen die Unternehmen ergreifen müssen, um sich af die neuen Vorschriften vorzubereiten.

 

Zur Anmeldung gelangen Sie hier:

https://www.eventbrite.co.uk/e/beis-webinar-the-ukca-mark-the-new-domestic-regime-tickets-167053460397

Zusätzliche Informationen

Datum

02.09.2021

Uhrzeit

15:00 - 16:00 Uhr

Ort

Webinar

Preis

Kostenfrei

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Ansprechpartner

Petra Piater

Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
+49(0)355 365 3403
+49(0)355 3659 3403
petra.piater@cottbus.ihk.de