Leiterin Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
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Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetz – kurz Lieferkettengesetz – gebilligt. Das Gesetz soll Menschenrechtsverletzungen und zugehörige Umweltrisiken entlang der Lieferkette vermeiden helfen und „die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten“ stärken.
Obwohl sich das Gesetz in seiner aktuellen Fassung unmittelbar nur an große Unternehmen richtet, bestehen Unsicherheiten im Hinblick auf die indirekte Betroffenheit von klein- und mittelständischen Unternehmen entlang der Lieferketten. Erfahren Sie, was das Gesetz konkret für KMU bedeutet und welche Auswirkungen es auf die unternehmerische Praxis hat. Informieren Sie sich, welche Instrumente und Tools empfohlen werden, um ein entsprechendes Risikomanagement zu betreiben und zu mehr Resilienz und Nachhaltigkeit in der eigenen Lieferkette beizutragen. Treffen Sie mit Experten zusammen, die Ihnen Hilfestellungen bei der Bewältigung anstehender Herausforderungen geben können.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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