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Der monatelange Streit um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommt zum Ende: Am Freitag, 11. Juni 2021, wurde im Bundestag das Gesetz zur Achtung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang der Lieferketten verabschiedet. Das Gesetz soll ab 2023 für deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter*innen wirksam werden und ab 2024 ebenfalls für Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten gelten. Doch welche rechtlichen Anforderungen bringt das Gesetz mit sich? Was bedeuten die neuen regulatorischen Entwicklungen konkret für Unternehmen? Und mit welchen Änderungen wurde das Gesetz schlussendlich verabschiedet?
Im Rahmen des Online-Seminares werden diese und weitere Fragen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beantwortet. Neben den Informationen zur nationalen Regulierung erhalten Sie praktische Tipps zur Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang Ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette und Iinformationen über Unterstützungsangebote.
Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer interaktiven Frage- und Antwortrunde, in der Ihnen die Beraterin und Rechtsanwältin Michaela Streibelt und der Berater Malte Drewes Rede und Antwort stehen.
Das Programm und Informationen zum Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte finden Sie im Downloadbereich. Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte bis zum 29. Juni 2021 unter folgendem Link an.
Programm:
09:00 Uhr: Begrüßung und thematische Einführung
09:10 Uhr: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Rechtliche Anforderumngen im Überblick
- Pflichten für Unternehmen
- Behördliche Kontrolle
09:45 Uhr: Frage- und Antwortrunde
10:00 Uhr: Ende