Die Dual-Use Verordnung ist die zentrale Rechtsgrundlage für den Export von Dual-Use-Gütern ( Waren mit doppeltem Verwendungszweck) aus der Europäischen Union. Diese "Dual-Use-Güter" sind in der Regel für zivile Zwecke vorgesehen, können aber auch von militärischem Nutzen sein. Ihre Ausfuhr unterliegt deshalb einer besonders strikten Reglementierung. Nachdem die Europäische Kommission bereits im Jahr 2016 einen Vorschlag für eine Reformierung der Verordnung vorgelegt hat, dauerte es bis zum November 2020 dass eine politische Einigung erzielt wurde. Nachdem das Europäische Parlament am 25. März 2021 und der Rat am 10. Mai 2021 den Text formell verabschiedet haben, soll die Neufassung der Dual-Use-Verordnung voraussichtlich am 11. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und tritt 90 Tage später in Kraft.
Die Verordnung modernisiert die geltenden Regeln zur Kontrolle der Ausfuhr, der Handels- und Vermittlungstätigkeit, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-Use-Güter). Dabei handelt es sich um Güter, Software und Technologie, die überwiegend zivil, aber auch militärisch genutzt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Luftfahrtelektronik, Schiffstechnik und Laser, abe auch Werkzeugmaschinen können darunter fallen. Mit der Novelle der europäischen Dual-Use-Verordnung kommen auf Exporteure einige Änderungen zu. Bei einer Online-Veranstaltung am 16. Juni erfahren Interessierte aus erster Hand, was im Umgang mit den neuen Vorschriften zu berücksichtigen ist und welche neuen Verfahrenserleichterungen eingeführt werden.
Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) organisieren der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine kostenfreie Online-Veranstaltung zu den praktischen Auswirkungen der Neuregelungen.
Programm der Veanstaltung:
Begrüßung
13:00 - 13:20 Uhr
Präsentationen und thematische Fragerunden
13:20 - 15:00 Uhr
- Teil 1: Recast, der Verhandlungsmarathon und weiterer Zeitplan
Reimar Angersbach - Unterabteilungsleiter, UA 21: Ausfuhr – Verfahren, Dual-Use-Güter, Rüstung und Embargos, BAFA
Moderation Fragerunde: Dr. Angela Dube, DIHK
- Teil 2: Definitionen / Übersicht der Genehmigungspflichten
Axel Krickow - Stellv. Referatsleiter, Ref. 222: Kriegswaffenkontrolle, BAFA
Moderation Fragerunde: Dr. Angela Dube, DIHK
- Teil 3: Ausfuhr gelisteter Güter
Mirjam Kochendörfer, Referatsleiterin, Ref. 212: Genehmigungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, BAFA
Moderation Fragerunde: Dr. Angela Dube, DIHK
Pause
15:00 - 15:10 Uhr
Präsentationen und thematische Fragerunde
15:10 - 15:50 Uhr
- Teil 4: Ausfuhr nicht gelisteter Güter (catch-all) / Technische Unterstützung
Georg Pietsch, Abteilungsleiter, Abt. 2: Ausfuhr – Verfahren, Genehmigungen, Internationale Regime – Verfahren, Outreach-Projekte, BAFA
Moderation Fragerunde: Dr. Angela Dube, DIHK
Offene Fragerunde und Ausblick
15:50 - 16:30 Uhr
Georg Pietsch - Abteilungsleiter, Abt. 2: Ausfuhr – Verfahren, Genehmigungen, Internationale Regime – Verfahren, Outreach-Projekte, BAFA
Dr. Angela Dube, DIHK - Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht und Handelsvereinfachungen, DIHK
Zur Anmeldung gelangen Sie hier