Warenursprung und Präferenzen

Die Europäische Union (EU) hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um derartige Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Dieses Spezialseminar stellt zunächst die Bedeutung des Ursprungsbegriffes im Internationalen Handel vor und nimmt eine systematische Abgrenzung des handelspolitischen Warenursprungs von der Herkunftsmarkierung „Made in …“ und dem präferenziellen Warenursprung vor. Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden Fragen der räumlichen und praktischen Anwendung der Handelsabkommen der Europäischen Union, die auf die import- und/oder exportseitig ausgelegte Gewährung von Zollvergünstigungen ausgerichtet sind. Zentrale Themen sind dabei die formale Prüfung der Präferenzberechtigung, die Ausstellung von Präferenznachweisen (Warenverkehrsbescheinigungen, Rechnungserklärungen zur Präferenzberechtigung und Lieferantenerklärungen), die intern erforderliche Dokumentation und die Nutzung möglicher Vereinfachungen. 

Inhalt:

  • Ursprungsbegriff im internationalen Handel ; die Herkunftsmarkierung
  • Unterscheidung von Ursprungs-und Freiverkehrspräferenzen
  • Räumlicher Anwendungsbereich der Präferenzregelungen der EU
  • Materialles Recht der bestehenden Handelsabkommen
  • Prüfung  der Präferenzberechtigung (Verarbeitungslisten, Hilfsmittel) und Kumulierung des Ursprungs
  • Nachweise der Präferenzberechtigungen und Vereinfachungen
  • Praktische Übungsaufgaben

 

Zielgruppe:

Diese Seminar wendet sich an die Mitarbeiter, die selbst aktiv unter Nutzung von Zollpräferenzen am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen,  Mitarbeiter von Unternehmen, die regelmäßig durch die Abgabe von Lieferantenerklärungen in den Prozess der Erstellung von Präferenznachweisen  eingebunden sind, Unternehmen die als "Ermächtigter Ausführer" oder "Registrierter Exporteur" dazu verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern regelmäßige Schulungen anzubieten, Unternehmen, die beabsichtigen, künftig unter Nutzung von Zollpräferenzen zu importieren bzw. exportieren wollen.

Wir empfehlen auch den Fortgeschrittenen auf diesem Gebiet mindestens alle 2 Jahre diese  Auffrischung ihres Wissen zu nutzen.

Diese Veranstaltung wird in Präsenz durchgeführt. 

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Zusätzliche Informationen

Datum

16.04.2024

Uhrzeit

09:00 - 17:00 Uhr

Ort

IHK-Bildungszentrum
SR 6
Goethestraße 1a
03046 Cottbus

Veranstalter

IHK-Bildungszentrum Cottbus
Tel: 0355 4869 8001
Goethestraße 1a
03046 Cottbus
Brandenburg
Deutschland

Preis

190,00 €

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Ansprechpartner

Petra Piater

Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
+49(0)355 365 3403
+49(0)355 3659 3403
petra.piater@cottbus.ihk.de