Beratungsangebot für Unternehmen in Krisensituationen

Im Rahmen der Corona-Pandemie sind Unternehmen in Finanzierungsschwierigkeiten geraten, welche oft nur zum Teil durch die unterschiedlichen Corona-Hilfen ausgeglichen werden konnten. 

Zur Vermeidung von zu voreiligen Insolvenzanträgen wurde die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Diese Sonderregelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie in Krisensitiuationen geraten waren, ist am 30. April 2021 abgelaufen. Damit sind Geschäftsleiter von Unternehmen wieder in der Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Wird die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages verletzt, kann der zur Antragstellung Verpflichtete sich strafbar machen, wenn er den Antrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig stellt.

Um Unternehmen die Möglichkeiten zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten aufzuzeigen, bietet die IHK am 03.06.2021 ab 14:00 Uhr Beratungsgespräche an. 

Neben neuen Finanzierungs- und Fördermitteln kommen auch weitere Sanierungs-möglichkeiten im Rahmen besonderer Verfahren in Frage. In individuellen Beratungsgesprächen kann jeder Einzelfall auf seine rechtlichen und betriebswirtschaftlichen  Besonderheiten beleuchtet werden. 

Bitte melden Sie sich telefonisch an, Bernd Hahn 0355 365 3102.

 

Zusätzliche Informationen

Datum

03.06.2021

Uhrzeit

14:00 - 18:00 Uhr

Ort

Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus

Tel: 0355 365-0
Goethestraße 1
03046 Cottbus

Preis

kostenfrei

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Ansprechpartner

Bernd Hahn

Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzierung, Förderung und Krisenmanagement
+49(0)355 365 3102
+49(0)355 3659 3102
bernd.hahn@cottbus.ihk.de