Webinar - Antragsverfahren für Unternehmen zur Aufwandsentschädigung für Grenzpendler aus Polen

Laut Entscheidung des Landes Brandenburg erhalten Berufspendler aus Polen rückwirkend ab dem 27. März 2020 eine Aufwandsentschädigung. Der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand wird pauschal ausgeglichen. 

Die Antragsstellung erfolgt über das Unternehmen. Welche sind antragsberechtigt? Wo können Anträge rückwirkend gestellt werden? Wie läuft das Verfahren von der Antragstellung bis zur Auszahlung ab? 

Alexander Knapczyk & Tobias Stecklina, IHK Cottbus, beantworten Ihre Fragen.

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Um 12:35 Uhr gehen wir daher auf unserem Facebook-Kanal mit dem Webinar online. Link zum Webinar auf Facebook
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Zusätzliche Informationen

Datum

16.04.2020

Uhrzeit

11:00 - 12:00 Uhr

Ort

Online-Seminar/ Live-Übertragung

Veranstalter

Preis

kostenfrei

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Ansprechpartner

Alexander Knapczyk

Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Markterschließung/EU-Binnenmarkt
+49(0) 355 365 1320
+49(0) 355 3659 1320
alexander.knapczyk@cottbus.ihk.de